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Rubrik:Gesundheit    Datum: 27.06.2003
Die Rürup-Vorschläge zur Pflegeversicherung bergen gute Ansätze, reichen aber noch nicht aus
Die Rürup-Vorschläge zur Pflegeversicherung bergen gute Ansätze, reichen aber noch nicht aus
Anlässlich der heute von der Rürup-Kommission veröffentlichten Vorschläge zur Reform der Pflegeversicherung erklärt Petra Selg, pflegepolitische Sprecherin:

Mit ihren Vorschlägen trägt die Rürup-Kommission den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, der Beitragssatzstabilität und der Generationengerechtigkeit Rechnung. Den Solidarbeitrag der Rentner und die Dynamisierung der Leistungen begrüßen wir ausdrücklich. Die Richtung des Rürup-Konzepts stimmt. Bei einzelnen Punkten besteht jedoch Diskussionsbedarf. Dazu zählen die Ausgestaltung der Demographiereserve als kapitalgedeckte Zusatzrente, das Zuschlagssystem für Kinderlose und die Leistungshöhe in den Pflegestufen 1 und 2. Außerdem fehlt in dem Konzept der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung, die alle Einkommensarten und alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht.

Mit Blick auf die Reform der Pflegeversicherung kann die von der Rürup-Kommission bearbeitete Neuordnung der Finanzierung nur ein Baustein sein. Es wird zusätzlich darauf ankommen, hinsichtlich des Leistungsgeschehens und der Versorgungsstrukturen tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. Die von der Kommission vorgeschlagene stärkere Berücksichtigung an Demenz erkrankter Menschen ist vor diesem Hintergrund ein positives Signal. Dieser Vorschlag geht aber das grundsätzliche Problem eines verkürzten Pflegebegriffs in der Pflegeversicherung nicht an.

Ein großer Fortschritt wäre die Angleichung der Leistungshöhe bei ambulanter und stationärer Pflege. Das ist überfällig. Wir erhoffen uns von dieser Maßnahme eine deutliche Aufwertung der ambulanten Pflege. Problematisch ist bei der vorgeschlagenen Regelung allerdings, dass für stationäre Leistungen in den Pflegestufen 1 und 2 die Leistungshöhe deutlich sinken würde. Das ginge direkt auf den Geldbeutel der Versicherten oder die Haushalte der Sozialversicherungsträger.

Positiv bewerten wir unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit, dass Rentner einen Solidarbeitrag zahlen sollen. Jeder Leistung muss eine Gegenleistung gegenüber stehen. Noch bis weit in die Zukunft hinein werden Rentner Ansprüche auf Pflegeleistungen haben, obwohl sie nicht während ihres gesamten Erwerbslebens Beiträge gezahlt habe. Für diesen Personenkreis ist ein Solidarbeitrag nicht nur zumutbar, sondern auch angemessen.

Grundsätzlich begrüßen wir, dass Kindererziehung zukünftig in die Beitragsgestaltung einfließen soll. Wir befürworten jedoch statt des vorgeschlagenen Zuschlagssystems die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von EhegattInnen und LebenspartnerInnen, sofern diese keine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen.

Das Rürup-Konzept sieht den Aufbau einer kapitalgedeckten Demographiereserve vor. Damit stimmen wir im Grundsatz überein. Allerdings sind wir skeptisch, ob dafür eine verpflichtende, individuell anzusparende Zusatzrente das richtige Instrument ist.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die Leistungshöhe in der Pflegeversicherung zu dynamisieren. Das ist dringend notwendig. Nur so kann das heutige Leistungsniveau für nachfolgende Generationen gesichert werden



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