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Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Tierschutz    Datum: 26.05.2003
Entwurf des BMVEL zur Schweinehaltung verabschiedet - VgtM nimmt Stellung
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat innerhalb der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung den Entwurf für die zukünftige Schweinehaltung vorgelegt. Einige Regelungen, wie z.B. der Platzbedarf bei Mastschweinen, der deutlich über den EU-Vorgaben liegt, sieht der VgtM durchaus als Schritt in die richtige Richtung an, vermisst aber weitgehend die Umsetzung bekannter Forschungsergebnisse zu den Anforderungen und Bedürfnissen von Schweinen, die aus ihrem artspezifischen Verhalten resultieren. Der VgtM als Fachverband für artgemäße Nutztierhaltung hat dem BMVEL weitere Empfehlungen zusammengestellt, die sich aus den bisherigen Erkenntnissen zur tiergerechten Haltung von Schweinen ergeben (ausführlich unter www.vgtm.de).
So ist die weiterhin gestattete Fixierung der Sau zur Abferkelung mit Verhaltensstörungen, gesundheitlichen Schäden und einer verlängerten Geburt verbunden. Fraglich bleibt, wie eine fixierte Sau mit dem bereitgestelltem Nestbaumaterial, das ihr im Entwurf zugestanden wird, ein Wurfnest errichten soll. Dabei steht mit der Gruppenabferkelung ein tiergerechtes Haltungssystem zur Verfügung. Ebenso soll weiterhin die Übergangsfrist (bis 31.12.2005), in der die noch belastendere Anbindehaltung von Sauen in Altanlagen toleriert wird, gelten und auch die Haltung auf Vollspaltenboden. Der als Verbesserung angesehene Einfall von Tageslicht wird aufgrund der zu geringen Fensterfläche (3% der Stallbodenfläche) kaum wirksam und der Grenzwert für die Beleuchtungsstärke (50 Lux) ist immer noch zu gering, um eine ausreichende Orientierung der Schweine in den kontrastarmen Haltungssystemen zu ermöglichen. Vorschriften für die Freilandhaltung von Schweinen fehlen generell. Zwar ist diese Haltungsform als artgemäß erwünscht, aber die Manipulation an Sauen, um mittels Nasenringen das Wühlen zu verhindern sowie Weideflächen ohne Sonnenschutz und Suhle, führen auch im Freiland zu vermeidbaren gesundheitlichen Schäden
Der VgtM hofft, dass das BMVEL den Entwurf zur Schweinehaltung noch einmal sachlich überprüft und sich nicht, durch den - bereits im Vorfeld forcierten - Widerstand gegen eine tierschutzorientierte Schweinehaltung, beeindrucken lässt. Das gilt auch für die noch ausstehende Änderung im Tierschutzgesetz, in dem die - wie mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen - besonders schmerzreiche, betäubungslose Kastration von Ferkeln in den ersten Lebenstagen immer noch genauso manifestiert wird, wie das Kürzen der Schwänze. Dieser Vorgang dient nur dazu, die Schweine an fehlerhafte Haltungssysteme anzupassen, die zu Aggressionen und Verhaltensstörungen führen.

Heikendorf, 26. Mai 2003
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Für Rückfragen: Dr. Dirk Schäffer, Telefon: 0431 - 24 82 80



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