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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 21.02.2003
Grüne Experten legen Eckpunkte für Reform des Kündigungsschutzes vor
Zur Reform des Kündigungsschutzes erklären Dr. Thea Dückert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Fritz Kuhn, Sprecher der AG Arbeit und Wirtschaft:

Wir wollen Zugangsgerechtigkeit für diejenigen erreichen, die heute keine Arbeit haben. Eine reine Deregulierungsdebatte um ihrer selbst willen lehnen wir ab. Die Beschäftigungsschwelle liegt zurzeit bei circa zwei Prozent Wirtschaftswachstum. Das ist zu hoch für eine positive Beschäftigungsentwicklung. Die Schwelle muss gesenkt werden. Dazu gibt es einen Strauß von Maßnahmen.

Wir wollen alle Chancen ausloten, Bewegung in den Arbeitsmarkt zu bringen. Wir brauchen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik eine Generalinventur. Uns geht es dabei um die Modernisierung von sozialem Ausgleich in dieser Gesellschaft. Es geht um den Abbau von Ungerechtigkeiten und die Herstellung von Zugangsgerechtigkeit. Dabei ist die Reform des Kündigungsschutzes ein wichtiger Baustein.

Wir begrüßen, dass Minister Clement Schwung in die Diskussion gebracht hat.

Wir haben zur Reform des Kündigungsschutzes Eckpunkte erarbeitet, die wir noch in diesem Jahr umsetzen wollen:
  • Im Bereich von 5 bis 20 Beschäftigten wollen wir eine flexible Gleitzone einführen, in der der Kündigungsschutz nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt ist. Damit senken wir die psychologischen Einstellungsbarrieren. Der Kündigungsschutz bei 5 Beschäftigten soll bestehen bleiben. Steigt der sechste Arbeitnehmer ein, bekommt der erste Kündigungsschutz. Für Arbeitslose und BerufseinsteigerInnen sollte die Chance auf Bewährung "on the job" im ersten Arbeitsmarkt wichtiger sein als voller Kündigungsschutz vom ersten Tag an.

  • Wir wollen Rechtssicherheit bei den Abfindungen. Wenn nach einer Kündigung der Arbeitnehmer nicht auf Weiteranstellung beharrt, muss klar sein, wie die Abfindung aussieht - das erspart lange Prozesse und schafft Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir schlagen einen Korridor von 1/2 bis 1 Monatsgehältern Abfindung pro Beschäftigungsjahr vor. Der Arbeitnehmer bekommt das Recht, sich frei für eine Sozialabfindung zu entscheiden, ohne eine Kündigungsschutzklage anstrengen zu müssen. Damit werden langandauernde Arbeitsgerichtsverfahren vermieden. Die Ansprüche des Arbeitnehmers können nicht unterschritten werden; der Arbeitgeber weiß, welches Risiko er eingeht. Bei einer Neuregelung der Abfindungen muss die besondere wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden.

  • Bei der Sozialauswahl wollen wir gewährleisten, dass das Unternehmen nicht alle Leistungsträger kündigen muss. Die Regelungen zu Sozialauswahl und Abfindungen wollen wir eng verzahnen. Die Abfindungsregelungen sollen soziale Komponenten aufnehmen.

  • Rechtliche Lockerungen für die Arbeitnehmer gehen nicht ohne beschäftigungspolitische Verpflichtungen der Arbeitgeberseite. Wir schlagen vor, das reformierte Kündigungsrecht zeitlich zu befristen und zeitnah seine beschäftigungspolitischen Auswirkungen zu evaluieren. Die Bundesregierung sollte mit Gewerkschaften und Arbeitgebern Zielvereinbarungen treffen, die bei der Evaluation als Grundlage dienen können.

  • Bei der Reform des Kündigungsschutzrechtes muss eine umfassende Inventur stattfinden, die Entbürokratisierung zum Ziel hat. Stichworte hierfür sind einheitliche Klagefristen, eine Präzisierung der Kündigungsgründe und eine wesentliche Erleichterung von Änderungskündigungen.

  • Die Reform des Kündigungsschutzes und eine weitere Verbesserung der gesetzlichen Befristungsregelungen stehen in einem engen beschäftigungspolitischen Zusammenhang. Wir schlagen vor, Kettenbefristungen weiterhin nicht zu ermöglichen, gleichzeitig aber einen eng begrenzten Zeitraum als vorhergehende Bezugsgröße für ein Wiederbefristungsverbot zu definieren. Damit wird die befristete Neuanstellung in der selben Firma auch nach vorhergehender Befristung wieder möglich.




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