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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 04.09.2002
Selbstverpflichtungen im Lichte der Verfassung

Umweltbundesamt veröffentlicht Ergebnisse eines rechtswissenschaftlichen Fachgesprächs

Selbstverpflichtungen sind als Instrumente der Umweltpolitik zwar rechtsunverbindlich, sie können aber rechtlichen Bindungen unterliegen. Dies ist, auf einen kurzen Nenner gebracht, das Ergebnis des Fachgespräches "Selbstverpflichtungen - Rechtliche Rahmenbedingungen der Verfassung" im Umweltbundesamt. Die einzelnen Beiträge dokumentieren den rechtswissenschaftlichen Meinungsstand und wurden jetzt in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes zusammengefasst.

Die Verfassungsrechts-Experten sind sich einig, dass Selbstverpflichtungen ein verfassungsrechtlich mögliches Instrument sind. Solange Selbstverpflichtungen ohne staatliche Beteiligung ausgesprochen werden, geschieht dies in Ausübung der gesellschaftlichen Freiheit, die unter dem besonderen Schutz der Verfassung steht. Wenn es sich um staatlich initiierte Selbstverpflichtungen handelt, können -je nach Intensität der staatlichen Mitwirkung - verfassungsrechtliche Vorgaben an staatliches Handeln relevant werden. Diese lassen jedoch Raum für den informellen und flexiblen Charakter von Selbstverpflichtungen. Grundanliegen, wie möglichst viel Transparenz beim Aushandlungsprozess und beim Monitoring von Selbstverpflichtungen, die Berücksichtigung der Zuständigkeitsordnung der staatlichen Organe, die Beteiligung der Betroffenen und interessierten Kreise sowie der Grundrechtsschutz, lassen sich erreichen, ohne die Flexibilität, die für das Instrument Selbstverpflichtung wesentlich ist, in Frage zu stellen.

Die Veröffentlichung dokumentiert den rechtswissenschaftlichen Meinungsstand, bestehenden Konsens, aber auch Meinungsunterschiede und offene Fragen. Die Privatdozentin Dr. Angela Faber vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen befasst sich in ihrem Beitrag detailliert mit der Relevanz der einzelnen verfassungsrechlichten Vorschriften für Selbstverpflichtungen.

Ihre Thesen werden kommentiert und um eigene Überlegungen ergänzt von Prof. Dr. Jürgen Knebel von der Europäische Wirtschaftshochschule Berlin und dem Berliner Rechtsanwalt Dr. Gerhard Michael, die eine gemeinsam Stellungnahme erarbeitet haben, sowie von Dr. Frank-Andreas Schendel von der Bayer AG Leverkusen und Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute von der Universität Hamburg.

Berlin, den 04.09.2002




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