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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Politik    Datum: 31.05.2002
Union lässt Verbraucherinnen und Verbraucher, besorgte Eltern und unsere Kinder im Stich
Zur heutigen Ablehnung des Verbraucherinformationsgesetzes durch die unionsregierten Länder im Bundesrat erklären Rezzo Schlauch, Fraktionsvorsitzender, und Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:

Wenn es ernst wird mit dem Verbraucherschutz, dann verweigert die Union die Unterstützung. Sie steht weiter, wie gehabt, auf der Seite der Verschwiegenheitslobby. Die CDU/CSU schützt diejenigen, die etwas zu verbergen haben. Ihre sogenannte Verbraucherschutzpolitik ist Heuchelei.

Auch in Deutschland müssen Verbraucherinnen und Verbraucher wie in den USA oder Dänemark Informationsansprüche für verbraucherrelevante Sachverhalte und im Vorfeld einer Gefahrensituation erhalten. Dies leistet das von Ministerin Renate Künast vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz.

Mit diesem Gesetz können Ross und Reiter benannt werden. Zwar besteht bereits heute beim Vorliegen einer konkreten Gefahr die Möglichkeit, die Öffentlichkeit unter Nennung von Produkt und Hersteller zu nennen. Dies geschieht jedoch nach der allgemeinen polizeilichen Generalklausel und mit dem Risiko hoher Schadensersatzforderungen.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz wäre im aktuellen Fall des Nitrofenskandals die differenzierte Nennung der betroffenen Produkte und der betroffenen Hersteller und Händler frühzeitig möglich. Schließlich interessiert den Verbraucher an der Ladentheke nicht die allgemeine Belastung eines Lebensmittels mit Rückständen, sondern, um welche Produkte und Hersteller es sich konkret handelt. Dann würde es auch nicht dazu kommen, dass sämtliche Biomilch, Eier oder Fleisch-Produkte aus den Regalen genommen werden. Es würde nicht die gesamte Branche in Mitleidenschaft gezogen und seriöse Betriebe könnten besser geschützt werden. Dabei werden nur Informationen herausgegeben, bei denen hinreichende Anhaltspunkte zur Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit vorliegen.

Das Verbraucherinformationsgesetz greift insgesamt weit umfassender z.B. bei:
  • Täuschungsfällen: z.B. wenn als rindfleischfrei deklarierte Würstchen hauptsächlich aus Rindfleisch bestehen
  • Unklare Risikolagen: z.B. liegen Hinweise auf Unkrautvernichtungsmittel in bestimmten Produkten vor
  • Verstöße gegen reine "Vorsorgewerte": z.B. ein Verstoß gegen festgelegte Höchstwerte von Pflanzenschutzmitteln in Babynahrung, der aber - da es sich um "Vorsorgewerte" handelt, nicht zu konkreten Gesundheitsgefährdungen führt
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anruft, um der CDU/CSU die Chance zugeben, die Verbraucherpolitik nicht kurzfristigem Wahlkampfgetöse zu opfern.




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