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Presse-Stelle:  Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
Rubrik:Medien    Datum: 16.05.2002
0190-Nummern - Das Ende des Missbrauchs?
Augenwischerei oder ein effektives Instrument?
So ganz kann Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Bündnis90/Grüne) die Bedenken nicht zerstreuen: Um Telefonkunden vor dem Missbrauch von 0190-Verbindungen zu schützen, sollen Telefongesellschaften die über dem normalen Preis liegenden Gebühren künftig nur abrechnen dürfen, wenn der Kunde keinen Widerspruch einlegt.

"Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht", erklärte Künast und wendet sich damit vor allem gegen so genannte Dialer-Programme: Die Verbraucher würden sich diese Software unbemerkt aus dem Internet auf den Computer herunter laden und stellten damit eine unbeabsichtigte Verbindung über eine 0190-Nummer her.
Sinn und Zweck der ganzen Übung soll sein: "Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, vor allem die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden unbestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten", forderte Künast.

Dann bleibt es dem Anbieter überlassen, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchzusetzen. Erfolg darf er dabei aber nur haben, wenn er nachweisen kann, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertdienstleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialerschaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss er den Preis erkannt haben können und muss diesen auch akzeptiert haben. Mit den von Künast vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen soll das für alle Beteiligten klargestellt werden.


Seit einigen Monaten führen bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen von Mehrwertdiensteanbietern. Probleme entstehen durch Kombination von drei Faktoren:
  • Die Dialer-Programme werden von Verbrauchern unbemerkt in den PC geladen.

  • Der Preis des Mehrwertdienstes, der über eine 0190-Rufnummer angeboten wird, ist den Verbrauchern nicht bewusst, weil die Preisangabe nicht transparent ist.

  • Netzbetreiber kassieren normalerweise die Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter zusammen mit den Telefongebühren auf einer Rechnung ein. Das ging in Einzelfällen bis zur Androhung der Sperre des gesamten Telefonanschlusses, wenn eine 0190-Verbindung streitig war. Eine Existenzbedrohung für mittelständische Unternehmen und Privathaushalte.


Diese unseriösen Praktiken sind verbraucherpolitisch nicht hinnehmbar. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigt, dass die Nutzer den Aufbau einer kostenpflichtigen 0190-Verbindung nicht immer erkennen können. Der Aufbau einer hochpreisigen Internetverbindung kann sich also unbemerkt vom Verbraucher abspielen. "Wenn so etwas möglich ist, kann man doch nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden bezahlen lassen," so Künast. "Dann dürfen sich die Netzbetreiber, die die Leitungen zur Verfügung stellen und damit selbst am Geschäft beteiligt sind, nicht als Inkasso für unseriöse Anbieter missbrauchen lassen."

Mit diesem Bündel an Maßnahmen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt und damit das Vertrauen in das Internet als modernem und vielgenutztem Medium wieder hergestellt werden. Zugleich würden die zahlreichen seriösen 0190-Rufnummernverbindungen, die sich - wie beim Wetterdienst oder Auskünften der Verbraucherzentralen - vielfach bewährt haben und in der Praxis einfach zu handhaben sind, wieder Vertrauen bei den Verbrauchern gewinnen.


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