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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 09.04.2002
Gesetzentwurf zu Gentests zügig voranbringen
Monika Knoche, Obfrau in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" und Mitglied im Gesundheitsausschuss erklärt:

Die jüngste Kontroverse um prädiktive Gentests in einem Modellversuch einer Krankenkasse zeigt: Informed Consent und Datenschutz sind die zentralen Punkte um die es bei der Gendiagnostik gehen muss. Gentests sind nur im Rahmen des ärztlichen Behandlungsauftrags sinnvoll. Für Reihenuntersuchungen müssen höchste datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden und der Informed Consent (die umfassende Aufklärung des/der ProbandIn über alle positiven oder negativen Folgen vor der Durchführung der Tests) sichergestellt sein.

Die Verabschiedung eines Gesetzes zu Gentests für den Gesundheitsbereich ist noch in dieser Legislaturperiode notwendig. Der frühere Ethikbeirat des Bundesgesundheitsministeriums hat hierzu bereits Empfehlungen vorgelegt. Die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" hat sich ebenfalls umfassend mit Gendiagnostik befasst, so dass fundierte Vorarbeiten bereits geleistet sind. Es gilt nun, zügig einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.




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