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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 21.01.2002
Veto des Kartellamts ist richtig
Zur Entscheidung des Bundeskartellamts gegen die Übernahme des Ruhrgaskonzerns durch Eon erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Wir begrüßen die Entscheidung des Kartellamts, den Zusammenschluss von Eon und Ruhrgas zu untersagen. Wir teilen die Argumente, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

Durch die Fusion von Eon mit Ruhrgas wäre in Deutschland der Wettbewerb auf dem Energiemarkt beendet. Eon würde eine marktbeherrschende Stellung auf dem Gasmarkt erlangen. Da Eon und Ruhrgas Anteile an vielen Stadtwerken und Regionalverteilern halten, gilt dies auch für die Gas- und Stromverteilung. Die freie Wahl der Strom- und Gaslieferanten wäre kaum noch möglich. Es gäbe lediglich Wettbewerb von Eon mit der EDF (Electricite de France) um die sehr großen Industriekunden. Ob in Deutschland dann in Zukunft noch Strom produziert wird, würde von Eons Wohlwollen abhängen.

Es geht bei dieser Entscheidung also auch um zukünftige Investitionen und Arbeitsplätze.

Wenn Deutschland seinen Markt abschottet, ist dies auch kontraproduktiv für den europäischen Wettbewerb. Wenn Eon sich international aufstellen will, sollte sich Eon europäische Fusionspartner suchen, nicht aber ein Monopol auf dem deutschen Markt errichten.

Die Regierung prüft nun die von Eon beantragte Ministererlaubnis. Notwendig ist jetzt eine
breite und öffentliche Diskussion über die Konsequenzen dieser Entscheidung. Am Mittwoch wird sich der Wirtschaftsausschuss damit befassen.

Auffallend ist, wie stark sich die CDU/CSU in der Debatte zurückhält. Ursache ist, dass ihr
Kanzlerkandidat parteiisch ist. Das Land Bayern ist Anteilseigner von Eon.


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