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Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Naturschutz    Datum: 18.01.2002
Gemetzel höchstrichterlich legitimiert -
Schwerer Akzeptanzverlust der muslimischen Religion in der Gesellschaft befürchtet

Das hat der Prophet bestimmt nicht gewollt: Tierquälerei in seinem Namen.
Im Gegenteil forderte der Religionsstifter des Islam barmherzigen Umgang mit dem Tier. Der Koran verwehrt dem Opfertier nicht die Betäubung vor dem minutenlangen Vorgang des Verblutens bei gefesselten Gliedmaßen, hilflos wie eine Schildkröte auf den Rücken gedreht, begleitet von Erstickungspanik. Die Empfehlung zur Betäubung hat der Prophet zwar auch nicht ausgesprochen, kannte doch seine Zeit keine zweckdienliche, handhabbare Betäubungsmethode. Aus dieser zeitlich begründeten Unkenntnis eine Glaubensdogma zu machen und so in die Neuzeit hinüberzuretten, ist eine Sache. Sich als Splittergruppe innerhalb des eigenen Glaubens diese Bräuche aus religiöser Steinzeit auch noch von einer aufgeklärten, humanistisch geprägten Gesellschaft schützen zu lassen, ist eine andere.
Das Bundesverfassungsgericht kapitulierte - und legitimierte damit gewissermaßen im Nachhinein von muslimischen Splittergruppen gesetzeswidrig ausgeübte, immer wieder von Tierschützenden angeprangerte scheußliche Tierquälerei namens Schächten.

Der muslimische Kläger Rüstem Altemküpe mag denken, dass er gewonnen hat. Tatsache ist: Seine "Religionsgemeinschaft" hat verloren. Die Sympathie der überwältigenden, mitfühlenden Mehrheit der Menschen in unserem Lande nämlich, die versuchten, trotz gerade in letzter Zeit widrigen Umstände das Miteinander mit Muslimen zu suchen. Schade, dass der Zentralrat der Muslime sich nicht sofort von diesem Urteil distanzierte. Bedauerlich für diejenigen Muslime, die sich aufrichtig und ehrlich um Integration in unsere Gesellschaft bemühen, und die sich nun den Abscheu ihrer Mitmenschen gefallen lassen müssen.
Gewonnen hat vielmehr der Trend zur Polarisation der Gesellschaft. Einmal mehr wird die Unterteilung in "Gut" und "Böse" in den Köpfen der Menschen gefördert. Die Guten, dass ist klar, sind nicht die Schächter...

Warten wir also als nächstes darauf, dass, wer Unrecht begehen will, zuvor eine sogenannte "Religionsgemeinschaft" gründet, die Unrecht als Ritus postuliert. So lange kein verfassungsmäßig garantiertes Recht angegriffen wird, sind die Aussichten offensichtlich nicht schlecht, damit durchzukommen. Warten wir darauf, dass mühsam errungene Standards in der Nutztierhaltung unterlaufen werden mit Hinweis auf die Freiheit der Religion, der die Tierhalter angehören... In der Abwägung ist Massentierhaltung unter übelsten Begleitumständen für die schutzbefohlene Kreatur wohl nicht zwingenderweise schlimmer zu bewerten als das Antun von als entsetzlich-ewigwährend empfundener Todesangst. Nicht auszudenken, welche Waffe auch politisch extremistischen Gruppierungen mit diesem seltsamen Urteil zum Vorrang der Ritusausübung gegenüber anderen Gesetzen in die Hand gegeben wird. Überhaupt eröffnen sich mit diesem Urteil Horizonte an Möglichkeiten. Mit bezug auf die verfassungsmäßig garantierten Rechte ist praktisch jedes Gesetzeswerk aushebelbar, so lange nicht verfassungsmäßige Rechte anderer Menschen berührt sind.

Es gibt nur die eine Konsequenz: Der Tierschutz muss endlich Verfassungsrang erhalten.

Eckard Wendt
Vorsitzender

Regina Jaeger
Dipl.-Ing. agr.



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