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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V., D-53177 Bonn
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 30.11.2001
EU-Ministerrat für Beschäftigung & Soziales am 3. Dezember:
Integration von Umweltbelangen in die EU-Beschäftigungspolitik?
Der Ministerrat für Beschäftigung und Soziales im Dezember steht im Zeichen
der Vorbereitung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember und Barcelona
im März 2002. Bei diesen Vorbereitungen geht es vor allem um den
"Lissabon-Prozess" (s. EU-Rundschreiben 3,4,5/2001 u. 11/2000 sowie
Sonderteile 4/2001 und 2/2000), der das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit
und die Beschäftigung in der EU verbessern soll.

Aus umweltpolitischer Sicht ist außerdem die Diskussion über das Grünbuch
soziale Verantwortung von Unternehmen besonders interessant, das eine
nachhaltige Wirtschaftsweise fordert.


"Lissabon-Prozess" & EU-Nachhaltigkeitsstrategie
Auf dem Europäischen Rat von Stockholm im Dezember 2000 wurde beschlossen,
dass der im März 2000 initiierte Lissabon-Prozess durch die in Göteborg im
Juni 2001 zu beschließende EU-Nachhaltigkeits-strategie ergänzt werden soll.
Konkret wurde in Stockholm beschlossen, auf dem Gipfel von Barcelona im März
2002 u.a. zu diskutieren, inwieweit der Umwelttechnologiesektor einen
Beitrag zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung leisten
kann; ein Bericht zur Vorlage an den Rat ist derzeit in der Europäischen
Kommission in Arbeit.

Seit Stockholm und verstärkt seit dem Gipfel in Göteborg ringen die
unterschiedlichen Akteure - aufgrund von Komplexität und inhaltlicher
Überforderung wie auch aus machtpolitischen Erwägungen - um die Etablierung
von Strukturen, die eine Einbeziehung der Nachhaltigkeit im Lissabon-Prozess
umsetzen können. Dabei setzen sich die Umweltverbände, u.a. DNR und EEB,
dafür ein, in jedem Fall die Umsetzung des Artikel 6 des Amsterdamer
Vertrags (Integration des Umweltschutzes in alle EU-Politiken) zu
gewährleisten, sowie bei der Definition von Nachhaltigkeitsstrategien dem
Umweltschutz und der globalen sozialen Gerechtigkeit angemessenen Rang
einzuräumen. Eine nachrangige Unterordnung von Umweltschutz und
Nachhaltigkeit unter die Ziele Wachstum und Wettbewerb lehnt der DNR ab.


Die Tagesordnungspunkte im Einzelnen:

Soziale Verantwortung von Unternehmen: Umweltintegration
Die Minister/innen werden einen Beschluss über die soziale Verantwortung von
Unternehmen annehmen. Im von der Kommmission vorgelegten Grünbuch vom Juli
dieses Jahres sollen Unternehmen verpflichtet werden, nachhaltig zu
wirtschaften, d.h. neben wirtschaftlichen Aspekten auch soziale und
ökologische Aspekte zu berücksichtigen ("Triple-Bottom-Line"-Konzept"; s.
Sonderteil zum EU-Rundschreiben 7+8/2001).


EU-Beschäftigungspaket und Arbeitsplatzqualität
Als weiterer Tagesordnungspunkt steht eine Einigung über das
EU-Beschäftigungspaket aus. Unter anderem wird der Rat für Beschäftigung und
Soziales über den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2001 des Rates und der
Kommission und die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2002 diskutieren,
die dem Europäischen Rat von Laeken im Dezember vorgelegt werden sollen.
Teil der EU-Beschäftigungspolitischen Leitlinien sind neue von der
Kommission neu vorgeschlagene Leitlinien über die Arbeitsplatzqualität
("better jobs"), die dieses Jahr aufgrund der Vorgaben der Europäischen Räte
von Stockholm und Göteborg erarbeitet wurden. Außerdem wird erwartet, dass
die Minister/innen ein Indikatorenset zur Arbeitsplatzqualität annehmen
werden.

Die Kommission fordert die Mitgliedsstaaten auf, sich klar zu den
beschäftigungspolitischen Zielsetzungen im Rahmen der Lissabon-Strategie zu
bekennen und auch den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Leitlinien
zur Überwindung der ungleichen Bezahlung von Arbeitnehmern unterschiedlichen
Geschlechts sowie über die Festlegung nationaler Beschäftigungsziele
zuzustimmen.
Der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) hat in seiner Halbzeitsbilanz
der EU-Beschäftigungsstrategie im Mai unter anderem die Integration der
EU-Verkehrs-, Energie- und Umweltpolitiken in EU-Beschäftigungsstrategie
("Lissabon-Strategie") gefordert. (s. EU-Rundschreiben 6/2001) (s. auch
Sonderteil zum EU-Rundschreiben 9+10/2001)


Arbeitsschutz: Asbest-Richtlinie
Die belgische EU-Ratspräsidentschaft wird die Ministerinnen über den Stand
der Arbeiten an der Asbest-Richtlinie (83/477/EWG) informieren. Dabei soll
das bestehende EU-Verbot, Asbest zu verwenden, um Arbeitsschutzbestimmungen
bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten ergänzt werden.


Beteiligungsrechte von Arbeitnehmern
Die Präsidentschaft wird den Ministerrat außerdem über den Stand der
Arbeiten an der Überarbeitung der Richtlinie über Europäische
Genossenschaften unterrichten. Ergänzt werden sollen Beteiligungsrechte von
Arbeitnehmern.


Weitere Tagesordnungspunkte:
* Strukturelle Indikatoren;
* Soziale Mediation;
* Gemeinsame Ziele im Bereich Renten;
* Soziale Sicherungssysteme (Vereinfachung der Verordnung 1408/71 sowie
deren Anwendbarkeit auf Drittstaaten);
* Indikatorenset und Gemeinsamer Bericht des Rates und der Europäischen
Kommission über die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ("social
inclusion");
* Europäisches Jahr der Behinderten 2003;
* Gleichstellung der Geschlechter ("gender mainstreaming");
* Verordnung zur sozialen Sicherheit von Wanderarbeitern;
* Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des
Arbeitgebers;
* Lebenslanges Lernen.


Weitere Informationen:
Anja Köhne, Tel: 0170/3202 503, Tel: 030/4433 91-39
Claudia Kabel, Tel: 030/4433 91-40
Wir können Ihnen weitere Kontakte zu allen angesprochenen Einzelthemen
nennen.

Europäisches Umweltbüro (EEB),
Tel: 0032/2/289 109-0, www.eeb.org

Friends of the Earth Europe (FoEE)
Tel: 0032/2/542 0180, www.foeeurope.org

Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC)
Tel: 0032/2/224 05-55, www.etuc.org



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