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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Soziales u. Gesellschaft    Datum: 05.12.2001
Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern in der Bundesverwaltung
Die frauenpolitische Sprecherin Irmingard Schewe-Gerigk:

Wir begrüßen das Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst,
das heute in Kraft tritt. Dieses Gesetz wird die Präsenz von Frauen
im Öffentlichen Dienst deutlich verbessern, die Stellung der
Frauenbeauftragten stärken und Gleichstellungspläne verbindlich
umsetzen. Durch die Quotierung der Ausbildungsplätze für junge Frauen
schaffen wir außerdem mehr Gerechtigkeit in der jüngeren Generation.

Eine Neuregelung des Frauenfördergesetzes, das noch aus den Zeiten
der Frauenministerin Merkel stammte, war dringend notwendig. Mit
seinen vielen unverbindlichen Vorgaben war das Frauenfördergesetz ein
wahrer Papiertiger. Auf ein Gleichberechtigungsgesetz mit effektiven
Quotierungsregelungen haben die Frauen lange warten müssen; nun ist
es soweit.

Die von der rot-grünen Koalition umgesetzte Reform ist ein wichtiger
Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und
Männern im Erwerbsleben. Die Gleichberechtigung in der
Privatwirtschaft steht jedoch derzeit noch aus. Gerade für diesen
Bereich müssen effektive gesetzliche Lösungen gefunden werden. Die
privaten Unternehmen müssen in Sachen Frauenförderung stärker in die
Pflicht genommen werden.


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