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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 30.08.1999
Umfassende Information der Anlagenbetreiber gegen die Angst vor Störfällen
Leitfaden für Anlagenbetreiber und Überwachungsbehörden veröffentlicht
Die umfassende und regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die Risiken von Störfallen in chemischen oder anderen Produktionsanlagen und die Vorbereitung auf das richtige Verhalten im Ernstfall schafft Vertrauen. Die nach § 11a der Störfall-Verordnung vorgeschriebenen schriftlichen Information durch Anlagenbetreiber reichen dafür allerdings nicht aus. Die Anlagenbetreiber sollten auch "Tage der offenen Tür", praktische Übungen in Schulen oder andere bürgernahe Aktionen veranstalten. Dies schafft Vertrauen vor allem bei den Anwohnern, aberauch der übrigen Öffentlichkeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Dortmunder Instituts Kommunikation & Umweltplanung GmbH und der Programmgruppe Mensch, Umwelt, Technik des Forschungszentrums Jülich im Auftrag des Umweltbundesamtes. Ein im Rahmen der Studie erstellter Leitfaden gibt Anlagenbetreibern und Überwachungsbehörden Tips für die richtige Störfallinformation und wirksame Krisenkommunikation. Die Informationen zur Studie und der Leitfaden sind auch im Internet unter: www.umweltbundesamt.de/neu/neu-index.htm abrufbar.

Nach § 11a der Störfall-Verordnung müssen die Betreiber von chemischen oder anderen Produktionsanlagen die Anwohner und Öffentlichkeit über die Risiken ihrer Anlagen und das richtige Verhalten im Ernstfall informieren. Dies betrifft circa 3000 Anlagen an circa 1000 Standortenin Deutschland. Sieben Jahre nach Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Störfallinformation analysierten die Wissenschaftler die bisherige Umsetzung und deren Auswirkungen auf das Verhaltenim Ernstfall. Sie untersuchten bundesweit circa 120 Störfall-Broschüren auf Vollständigkeit und Verständlichkeit.

Die Auswertung zeigte, daß die formalen Anforderungen der Störfall-Verordnung von den Unternehmen zwar weitgehend umgesetzt werden. Ein Manko besteht jedoch in der Offenheit der Unternehmen, insbesondere bei der Darstellung von Störfallszenarien - sogenannten Dennoch-Störfällen. Die tatsächlichen Gefahren samt der Gefahrstoffe werden zu selten ausreichend konkret beschrieben.

Die Information über richtiges Störfallverhalten und Störfallwarnungen erhöht das Wissen, führt vor allem zu einem größeren Vertrauen zu den Anlagenbetreibern. Als kritischer Faktor erweist sich der zeitliche Turnus, in dem informiert wird. Die Störfall-Verordnung schreibt eine schriftliche Information im Abstand von drei Jahren vor. Doch bereits zweieinhalb Jahre nach der Information kann sich die Mehrzahl der Untersuchungsteilnehmer laut Studie nicht mehr erinnern, überhaupt Störfallinformation erhalten zu haben. Es ist deshalb wichtig, regelmäßig und in kürzeren Abständen zu informieren, als sie die Störfall-Verordnung vorsieht.

Bewertet wurden auch die Verbreitungswege der Information. Schließlich wurden amBeispiel eines realen Störfalls die Kommunikations- und Handlungsprobleme im Ernstfall untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in drei Workshops mit Vertretern der Industrie, Umweltverbänden und Überwachungsbehörden diskutiert und bewertet.



Den Leitfaden "Handlungsempfehlungen zur Information der Öffentlichkeit (nach
§ 11 a der Störfall-Verordnung)" gibt es als 40seitige Broschüre kostenlos beim Umweltbundesamt, ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-2912.



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