Ein Service von
www.ECO-World.de
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Politik    Datum: 05.11.2001
Anhörung bestätigt rot-grüne Koalition beim Atom-Ausstiegsgesetz
Zur Anhörung der Novelle des Atomgesetzes im Umweltausschuss erklärt
Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Die heutige Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hat bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Es gibt eine breite gesellschaftliche Zustimmung für den Atomkonsens.
Zwar wünschen sich die Umweltverbände einen schnelleren Ausstieg.
Aber: Das Atomausstiegsgesetz wird die Nutzung der Atomkraft in
Deutschland beenden. Kein Land der Welt steigt schneller aus der
Nutzung der Atomkraft aus als Deutschland.

Es gibt keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen
den Atomausstieg. Das gilt sowohl für die Frage des Verfahrens der
Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Stromwirtschaft als auch
für die gesetzliche Umsetzung des Ausstiegskonzepts. Bestätigt wurde
ebenfalls, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates
bedarf. Die wesentlichen Fragen sind nun geklärt, das Gesetz sollte
nun zügig vom Bundestag beschlossen werden.

Die Sicherheit der Atomkraftwerke nach dem 11. September war
ebenfalls Thema der Anhörung. Dabei wurde deutlich, dass vorbeugenden
Maßnahmen gegen terroristische Anschläge, insbesondere gegen
Flugzeugentführungen, besondere Bedeutung einzuräumen sind. Eine
abschließende Bewertung der Sicherheit von AKWs ist nach dem
derzeitigen Stand nicht möglich. Dafür müssen die weiteren
Untersuchungen, die das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben
hat, abgewartet werden. Klar ist aber schon jetzt, dass der Schutz
deutscher Anlagen gegen Einwirkungen von außen in unterschiedlichem
Maß gegeben ist. Notwendige Schutz- und Nachrüstungsmaßnahmen müssen
nun anlagenspezifisch geprüft werden. Eine Konsequenz der
unterschiedlichen Sicherheitsstandards von Atomkraftwerken kann die
frühere Abschaltung von älteren und weniger gesicherten
Atomkraftwerken im Rahmen der Reststrommengen-Regelung sein, die das
neue Atomgesetz vorsieht. Auch die Sofortabschaltung von
Atomkraftwerken bei konkreter Gefahrenlage kann in bestimmten Fällen
zu mehr Sicherheit beitragen.

Der Ausstieg aus der Atomenergie ist insgesamt der einzig konsequente
Weg zu mehr Sicherheit. Deshalb wäre es auch grundfalsch, den
Atomkonsens jetzt einseitig aufzukündigen. Falls sich nach Abschluss
der Prüfaufträge des Umweltministeriums neue Erkenntisse über
Gefährdungen ergäben, müssen daraus Konsequenzen gezogen werden. Dies
ist zur Zeit aber nicht abzusehen. Vielmehr vertraten die meisten
Sachverständigen die Position, dass die gesetzliche Grundlage
ausreicht, um gegebenenfalls notwendige Nachrüstungen anzuordnen.


Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
11011 Berlin
T: 030 / 227-5 72 12
F: 030 / 227-5 69 62
eMail: presse@gruene-fraktion.de
Bei technischen Fragen und Anregungen:
webmaster@gruene-fraktion.de


Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln.