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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Politik    Datum: 13.10.2001
Biopatentrichtlinie: Stoffpatente auf konkrete Funktionen beschränken
Anlässlich der Vorstellung einer gemeinsamen Studie von Prof. Wolfrum,
Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrrecht, sowie Prof. Stoll, Institut für Völkerrecht der
Universität Göttingen, zur Gewährleistung freier Forschung an und mit
Genen erklären Ulrike Höfken, Mitglied der Enquête-Kommission "Recht und
Ethik der modernen Medizin" und Andrea Fischer, Leiterin der AG
Gentechnik:

Ausgehend von den Bedenken, die von der Bundesregierung, der Enquête-
Kommission des Bundestages und dem Bundesrat, insbesondere aber auch von
unserer Fraktion bezüglich der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie
vorgetragen wurden, hat die grüne Fraktion das vorliegende Gutachten in
Auftrag gegeben. Die Studie von Prof. Wolfrum und Prof. Stoll bestätigt
unsere Bedenken bezüglich der Formulierung eines umfassenden
Stoffschutzes sowie der Abwägung zwischen angemessenem Schutz und
Belohnung von Erfindungen einerseits sowie freier Forschung und
Entwicklung andererseits.

Prof. Wolfrum und Prof. Stoll legen dar, dass ein umfassender
Stoffschutz, wie er im Kabinettsentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-
Biopatentrichtlinie vorgesehen ist, kontraproduktiv auf Forschung und
Innovation wirken kann. Insbesondere aufstrebende Start-up-Unternehmen
und innovative Forschung werden behindert, weil sie nicht über
hinreichende Möglichkeiten verfügen, die Berechtigung bestehender
Patentansprüche und ihre Reichweite wirksam prüfen zu lassen. Heute
schon wird die Entwicklung neuer Medikamente aufgrund weitreichender
Lizensierungsverpflichtungen verteuert oder sogar verhindert.

Die Übertragung des klassischen Stoffschutzes von der unbelebten Materie
auf biologisches Material ist nicht angemessen. Es besteht ein
wesentlicher Unterschied zwischen Stoffen und Genen bzw. Gensequenzen.
Dem muss die Gestaltung des Patentschutzes in der Biotechnologie
Rechnung tragen. In diesem Punkt muss der vorliegende Gesetzentwurf
überprüft werden. Die Studie beweist, dass die EU-Richtlinie ausreichend
Spielraum lässt, den Patentschutz so zu gestalten, dass er sich auf die
konkret anzugebende Funktion beschränkt und die Nachteile eines zu weit
gefassten Stoffschutzes vermeidet.

Wir werden die Anregungen des Gutachtens aufnehmen und im
parlamentarischen Verfahren Vorschläge für die Beschränkung der
Reichweite eines Patents auf die angegebene Funktion von Genen und
Gensequenzen unterbreiten. Gleichzeitig werden wir auf EU-Ebene den
Prozess zur grundlegenden Überprüfung von Stoffpatenten im Bereich
biotechnologischer Erfindungen vorantreiben.

T: 030 / 227-5 72 12
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