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Presse-Stelle:  Deutscher Naturschutzring Dachverband der Naturschutzverbände e.V.., D-53177 Bonn
Rubrik:Naturschutz    Datum: 20.08.1999
Naturschutzverbände verlangen grundlegende Reform des Jagdrechts
Hohe volkswirtschaftliche Schäden durch überhöhete Wildbestände Freilebende Tiere sind Mitgeschöpfe des Menschen und kein Sportobjekt
Eine grundlegende Reform des Bundesjagdgesetzes, das in wesentlichen Punkten noch auf den Vorschriften des Reichsjagdgesetzes von 1934 beruht, verlangte heute in Berlin der Deutsche Naturschutzring von der Bundesregierung. Das Reichsjagdgesetz hat nach Auffassung des DNR die Zucht großer Wildbestände und den Trophäenkult zu Lasten der Erhaltung gesunder und artenreicher Wälder in den Mittelpunkt der Jagd gerückt.

DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen führte dazu aus: "Verbißschäden in unseren Wäldern durch aufgepäppelte Rot- und Rehwildbestände kosten den Steuerzahler jedes Jahr etwa 300 Millionen DM. Die Fütterung von Wild ist daher außerhalb akuter Notlagen zu verbieten. Die Schutzzäune gegen Wildverbiß in un-seren Wäldern erreichen inzwischen eine Länge, die zweimal den Äquator umfaßt." "Freilebende Tiere müssen zukünftig als Mitgeschöpfe des Menschen behandelt werden", sagte der Vorsitzende des Vogelschutz Komitees, Eberhard Schneider. Eingriffe in die Bestände dürfen nur zur Erhaltung des Waldes und der heimischen Lebensgemeinschaften sowie aus Gründen der Abwehr volkswirtschaftlich bedeutender Schäden oder der Gefahr für Menschen erfolgen. In Naturschutzgebieten und Nationalparken kann zukünftig, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr gejagt werden. "Die Jagd darf nur auf Tierarten ausgeübt werden, die in ihrem Bestand nicht gefährdet sind", betonte Horst Reinecke von der AG Naturnahe Jagd Norddeutschland. Zudem sei auf tierquälerische Methoden wie die Fallenjagd zu verzichten.

Der DNR wies daraufhin, daß Grundstückseigentümer nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg nicht mehr, wie bisher üblich, gezwungen werden können, das Recht auf Jagd auf ihrem Grundstück anderen zu übertragen. Außerdem sollte zukünftig die Einführung der Vereinsjagd möglich werden, die vom Deutschen Jagdschutzverband aus Gründen der Besitzstandswahrung so vehement bekämpft wird, erklärte der DNR.

Nach den Vorstellungen des DNR fallen zukünftig nur noch die folgenden Arten unter das Jagdrecht:
Damhirsch, Rothirsch, Sikahirsch, Reh, Gemse, Mufflon, Wild-schwein, Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Mink, Bisam und Nutria.

Jagdliche Eingriffe sind ferner bei Fuchs, Fasan und Stockente mit ihrer derzeit großen Population vorstellbar.

Derzeit umfaßt das Jagdrecht dagegen die folgenden Tierarten:

Haarwild:
Wisent
Elchwild
Rotwild
Damwild
Sikawild
Rehwild
Gamswild
Steinwild
Muffelwild
Schwarzwild
Feldhase
Schneehase
Wildkaninchen
Murmeltier
Wildkatze
Luchs
Fuchs
Steinmarder
Baummarder
Iltis
Hermelin
Mauswiesel
Dachs
Fischotter
Seehund

Federwild:
Rebhuhn
Fasan
Wachtel
Auerwild
Birkwild
Rackelwild
Haselwild
Alpenschneehuhn
Wildtruthuhn
Wildtauben
Höckerschwan
Wildgänse
Wildenten
Säger
Waldschnepfe
Bläßhuhn
Möwen
Haubentaucher
Großtrappe
Graureiher
Greife
Falken
Kolkrabe

Der DNR verweist darauf, daß die große Mehrheit der Bundes-bürger eine naturverträgliche Form der Jagd wünscht. Die Bundes-regierung müsse angesichts dieser Sachlage den Mut haben, die längst überfällige Reform des Bundesjagdgesetzes anzugehen und dürfe dabei auch die Auseinandersetzung mit im Deutschen Jagdschutzverband organisierten Jägern nicht scheuen.

Weitere Informationen:
Helmut Röscheisen
Deutscher Naturschutzring (DNR)
Am Michaelshof 8-10
53175 Bonn
Tel: 0228/ 35 90 05
Fax: 0228/ 35 90 96




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