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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 05.08.2001
ödp: Neues Atomgesetz ist Wähler-Täuschung
Prof. Buchner kritisiert geplante Atomgesetz-Novelle
"Die Hoffnung auf einen endgültigen Atomausstieg ist vorbei", fasst Prof. Dr. Klaus Buchner, Atomexperte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp), seine Kritik an der von Rot-Grün geplanten Novelle des Atomgesetzes zusammen.

Atom-Ausstieg?
Zwar schreibe der von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Entwurf zum Atomgesetz fest, dass alle bestehenden Atomkraftwerke (AKW) nach etwa 25 abgeschaltet sein müssten und dass keine neuen AKW mehr gebaut werden dürften. "Doch dieses Gesetz kann jederzeit von einer neuen Bundesregierung geändert werden - so, wie die jetzige Regierung die Änderungen der vorausgegangenen wieder rückgängig gemacht hat", erläutert Prof. Buchner. In der Tat hat die Union bereits angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs den Atomkonsens wieder aufzuheben. Buchner: "Der Atomausstieg findet also nur dann statt, wenn Rot-Grün mindestens die nächsten sechs Wahlen gewinnt." Doch auch dann bedeute das neue Atomgesetz letztlich vielmehr eine Existenzsicherung für die Atomkraft als - angesichts der langen Dauer von rund 25 Jahren - einen wirklichen Ausstieg.

Zugeständnisse an Atom-Industrie
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf wesentliche Erleichterungen für die AKW-Betreiber. "Die wichtigste Erleichterung ist, dass der Atom-Industrie der 'ungestörte Betrieb' zugesagt wird", so Prof. Buchner. Dies bedeute, dass sie an ihren Kraftwerken Zwischenlager bauen könne, die die abgebrannten Brennelemente aufnehmen. Um den Rest, also die Endlagerung, müsse sich dann die Bundesregierung kümmern.

Haftpflichtregelung unzureichend
Die Haftpflicht der Betreiber wurde in dem Gesetzentwurf ebenfalls neu geregelt. Statt bisher 500 Mio. DM müssen in Zukunft 5 Mrd. DM für einen Schadensfall bereitstehen. Deshalb müssen die Betreiber nachweisen, dass sie diese Summe zusammen kurzfristig aufbringen können. "Der Gesetzentwurf berücksichtigt jedoch nicht, dass das Vermögen der Energieversorger, insbesondere auch die unbeschädigten Kernkraftwerke, nach einem großen Atomunfall nichts mehr wert ist", kritisiert der ödp-Politiker. Abgesehen davon decke auch die neue Deckungshöhe von 5 Mrd. DM gerade einmal 0,5 Promille des Schadens, der bei einem Supergau entstehe (10.000 Mrd. DM lt. Prognos-Studie).

Kinderkrebs ohne Folgen
Ein weiterer Punkt in der Atomgesetz-Novelle lautet, dass die Kraftwerke nicht mehr nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik nachgerüstet werden müssen. Eine Sicherheitsprüfung findet nur alle zehn bis 13 Jahre statt. Doch gerade in den letzten Wochen wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannt, dass in der Nähe der deutschen AKW vermehrt Kinderkrebs auftritt. "Eine verantwortungsbewusste Regierung hätte deshalb nach dem bisher geltenden Atomgesetz die Kraftwerke sofort stilllegen müssen", meint der Atomphysiker Prof. Buchner. Stattdessen schreibe sie fest, dass technische Verbesserungen, die den Ausstoß von Radioaktivität verringern können, nicht mehr nötig seien.



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