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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 30.06.2001
Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk stärken
29.06.2001. Anlässlich der Anhörung der Ausschüsse für Umwelt und Gesundheit zu Mobilfunk am 2. Juli erklärt der Umweltobmann der Fraktion, Winfried Hermann:

Die Zahl der Mobilfunksender wird in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Zu den mittlerweile über 34.000 Sendern kommen durch den Aufbau des UMTS-Netzes noch mehrere Zehntausend hinzu.

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes halten wir eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für Mobilfunksender für notwendig. Außerdem ist es dringend erforderlich, die Beteiligungsrechte für Bürger und Kommunen bei der Auswahl der Sender-Standorte zu stärken.

Bei der Anhörung am Montag geht es unter anderem um die Frage, wie eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung und das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk miteinander in Einklang gebracht werden können.

Wir halten es für gesundheitspolitisch geboten, dass die Grenzwerte bereits jetzt auf die strengen Vorsorgewerte der Schweiz abgesenkt werden. Eine darüberhinausgehende Absenkung ist an sensiblen Senderstandorten, z.B. in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Kliniken oder reinen Wohngebieten geboten. Dies ist technisch machbar.

Die geltende Rechtslage, die noch von der früheren Bundesregierung stammt, sieht nur den Schutz vor wissenschaftlich eindeutig beweisbaren Gesundheitsgefährdungen vor. Mittlerweile liegen aber viele
ernst zunehmende Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunk vor. Verschiedene Studien renommierter Wissenschaftler und Institute sprechen von Hinweisen auf erhöhte Unfruchtbarkeit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, eine Schwächung des Immunsystems und auf eine krebsfördernde Wirkung.

Wir setzen auf das Vorsorgeprinzip, wonach die Politik vorbeugend handeln muss, wenn Hinweise auf potentielle Gesundheitsgefährdungen vorliegen.
Wir haben erreicht, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk besser erforscht werden können. Auf unsere Initiative wurden diese Mittel für 2002 von ca. 2 Millionen Mark auf rund 4 Millionen DM aufgestockt.

Nun sind die Mobilfunkbetreiber am Zug. Wir würden es begrüßen, wenn sie - im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Industrie - ihre Netzplanung offen legen würden. Außerdem sollten sie einer Erweiterung der kommunalen und öffentlichen Beteiligung bei der Aufstellung von
Mobilfunksendern zustimmen. Andernfalls muss der Gesetzgeber für stärkere Beteiligungsmöglichkeiten bei der Standortoptimierung von Sendeanlagen sorgen. Dafür ist eine Änderung der Imissionsschutzverordnung und eine Änderung der Landesbauordnungen erforderlich.



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