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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 09.06.2001
Selbstverpflichtung zum Dosenpfand ist kartellrechtswidrig
Zu den Aussagen des Bundeskartellamtes zum Thema Dosenpfand erklärt Michaele Hustedt, Mitglied des Umweltausschusses:

Wir begrüßen die Aussage des Bundeskartellamtes, dass die von Industrie und Handel als Alternative zum Pflichtpfand angebotene Selbstverpflichtung kartellrechtlich unzulässig und nicht genehmigungsfähig ist. Damit wird unsere Position zur Novellierung der Verpackungs-verordnung weiter unterstützt. Auch die Kritik am Monopol des Dualen Systems Deutschland (DSD) zeigt deutlich: Wer für Marktwirtschaft ist, kann nicht auf das DSD setzen.

Dass die FDP dennoch weiter auf eine Selbstverpflichtungserklärung zum Erreichen der Mehrwegquote setzt, wird vor diesem Hintergrund immer absurder.

Die Aussagen eines Kartellsamts-Mitarbeiters zu den ökologischen Auswirkungen eines Pflichtpfandes teilen wir allerdings nicht. Sie sind nicht auf dem Stand der umweltpolitischen Diskussion. Das Kartellamt ist dafür auch nicht zuständig.

Studien im Auftrag des Umweltbundesamtes belegen, dass Mehrwegverpackungen deutliche ökologische Vorteile gegenüber Einwegverpackungen aufweisen.

Das Umweltbundesamt hat in zwei umfangreichen Ökobilanz-Studien die gesamt-ökologischen Auswirkungen der Herstellung, des Vertriebs, des Konsums und der Entsorgung von Getränkeverpackungen untersuchen lassen. Die Industrie war an diesen Studien beteiligt. Die Studien ergaben außerdem, dass lediglich die Kartonverpackungen gegenüber den Mehrwegverpackungen vergleichbare Vorteile aufweisen. Deshalb werden die Verpackungen in ökologisch vorteilhaft und ökologisch nachteilig differenziert.



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