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Presse-Stelle:  Demeter-Presse Baden-Württemberg, D-70771 Leinfelden-Echterdingen
Rubrik:Land und Gartenbau    Datum: 22.12.2000
Blut- und Knochenmehl zum Düngen bei Demeter bereits seit 1996 verboten - Tiermehl war nie Futter- und Düngemittel
Darmstadt - Düngemittel mit Bestandteilen aus Blut- und Knochenmehl sind bei Demeter, dem Verband für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise, seit 1996 verboten. Tiermehl war bei Demeter in seiner über 75jährigen Geschichte nie zugelassen, weder als Futter- noch als Düngemittel. Demeter reagierte damals als erster Öko-Verband auf BSE. "Vorauseilend im Sinne des umfassenden Verbraucher-Schutzes und obwohl diese Produkte bei uns nur sehr selten genutzt worden sind," betont Demeter-Bund-Geschäftsführer Dr. Peter Schaumberger.

Nikolai Fuchs vom Forschungsring für Biologisch-Dynamische Forschung in Darmstadt ergänzt: "Unsere Richtlinienänderung vor vier Jahren war eine Vorsichtsmaßnahme. Wir waren damals die ersten im Öko-Bereich, die Blut- und Knochenmehl als zugelassene Düngemittel gestrichen haben, als die ersten BSE-Fälle in England und der Schweiz hochkamen. Auch Mischmehle, die Blut- und Knochenmehl enthalten könnten, haben wir ausdrücklich ausgeschlossen."

Die biologisch-dynamischen Bauern und Gärtner setzen als Ergänzung zu ihren hofeigenen Düngemitteln wie kompostierter Mist und mit speziellen Präparaten aufbereitete Gülle lediglich Dünger aus reiner Hornsubstanz ein. Horn, Haare und Federn gehören nach wissenschaftlicher Erkenntnis nicht zu den BSE-Risikomaterialien, weil in ihnen keine Nervenstränge enthalten sind.

Da bei der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise als einziger Öko-Organisation auf den Bauernhöfen die Tierhaltung obligatorisch und aus dem Gedanken des Hoforganismus die Erzeugung hofeigener Dünger dadurch sichergestellt ist, wurden auch vor 1996 zugekaufte, ohnehin teure Düngemittel kaum eingesetzt. Nach Einschätzung der Berater in den Biologisch-Dynamischen Landesarbeitsgemeinschaften spielten Blut- und Knochenmehle auch vor 1996 wenn überhaupt dann höchstens in Gartenbau-Betrieben eine gewisse Rolle als organischer Stickstoff-Dünger.

Die AGÖL, die Dachorganisation der anerkannten deutschen Bio-Verbände, hat in einer Eilentscheidung am 20. Dezember den Einsatz von Blut- und Knochenmehl als Düngemittel ausgeschlossen. Die EU-Bio-Verordnung erlaubt noch die Verwendung von Blutmehldüngern.



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