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Presse-Stelle:  Umweltinstitut München e.V., D-80797 München
Rubrik:Technologie    Datum: 08.03.2001
Bundesregierung hintertreibt weltweites Abreicherungsprogramm
FRM-II darf mit waffenfähigem Brennstoff in Betrieb gehen
Die rot-grüne Bundesregierung hat Anfang der Woche vereinbart, dass der international umstrittene Forschungsreaktor FRM-II mit atomwaffenfähigem, hochangereichertem Uran in Betrieb gehen darf; und dies, obwohl rechtliche Prüfungen zum Reaktor noch nicht abgeschlossen sind. Die gutachterlichen Stellungnahmen von der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) stehen noch aus, ebenso ein Gutachten zur Bewertung des Proliferationsrisikos und zur Entsorgung des hoch angereicherten Brennstoffs (HEU). Trotzdem vereinbarte die Regierung, dass der FRM-II mit HEU in Betrieb gehen dürfe. In ca. vier bis fünf Jahren soll dann auf einen mit 40 - 60% angereicherten, aber noch immer waffenfähigen Brennstoff umgerüstet werden. Der Hintergrund dieser überstürzten Vereinbarung ist eine geplante Kanzlerreise zur TU nach München. Um sich nicht dem Angriff der Forschungsfeindlichkeit auszusetzen, mussten offenbar Sachargumente weichen.

Mit dieser Vereinbarung wird der Proliferation Tür und Tor geüffnet, da der FRM-II der weltweit einzige neue Reaktor mit HEU-Brennstoff würe. Das international aufgelegte, bislang sehr erfolgreiche RERTR- Programm, das Übereinkommen, atomwaffenfühiges Material aus dem zivilen Kreislauf herauszunehmen, wird damit ad absurdum geführt und zunichte gemacht.

Auf der letzten RERTR-Konferenz wurde eindrucksvoll dargelegt, dass nur minimale Einbußen beim Neutronenfluss zu erwarten wären, wenn der FRM-II sofort auf niedrig angereichertes Uran umgerüstet würde. Eine eigens von der Regierung eingesetzte Kommission hat Müglichkeiten zur Umrüstung von hochangereichertem Uran (HEU) auf niedrig angereichertes, nicht waffenfühiges Material (LEU) geprüft und die sofortige Umrüstung auf LEU favorisiert. In ihrem Abschlussbericht wird die jetzt vorgeschlagene Müglichkeit als die schlechteste bezeichnet: "... das proliferationspolitische Ziel (wird) verfehlt, solange HEU-Brennstoff eingesetzt wird. ... die Verwendung von MEU (40 - 60%) verstößt gegen die Ziele des internationalen Abreicherungsprogramms."

Rot-Grün rechtfertigt ihren Vorstoß, indem sie auf mügliche Auflagen verweist, die in der noch ausstehenden dritten Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) verankert werden könnten. Die Betreiber - und damit letztlich der Freistaat Bayern - müssten die Entwicklung des neuartigen Uran-Molybdän-Brennstoffs (UMo) selbst leisten und finanzieren, genauso, wie sie für den gesamten Entsorgungspfad des atomwaffenfähigen Brennstoffs die Verantwortung übernehmen müssten. Dies würde eine speziell dafür geeignete Konditionierungsanlage in Bayern bedeuten.

Das Umweltinstitut München e.V. erwartet von der bayerischen Staatsregierung, dass jetzt ein Umdenken einsetzt und auf niedrig angereichertes Uran umgerüstet wird, nicht zuletzt, um Bayern eine weitere Atomanlage zu ersparen. Die Bundesregierung sollte ihre Vorstellungen noch einmal überdenken. Falls jedoch eine Entscheidung gemäß Vereinbarung getroffen wird, müssen die Bedingungen in der 3. TEG so formuliert werden, dass sie auch von Dritten einklagbar sind.




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