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Presse-Stelle:  Umweltinstitut München e.V., D-80797 München
Rubrik:Essen u. Trinken    Datum: 10.04.2000
1 Prozent Grenzwert für Genmais und Gensoja tritt in Kraft
Umweltinstitut München fordert lückenlose, prozessorientierte Kennzeichnung
München, 10. April 2000. Am vergangenen Montag trat die Regelung in Kraft, dass nur noch Mais- und Sojaprodukte, die mehr als 1 Prozent gentechnisch veränderte Anteile enthalten, gekennzeichnet werden müssen.

Zwar verlangt der Gesetzgeber in der Verordnung (1), dass der Produzent nachweisen muss, dass die Kontamination zufällig bei Anbau, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung eingetreten ist. Für den Verbraucher bringt der 1 Prozent "Toleranzwert" aber weder mehr Sicherheit noch größere Transparenz beim Einkauf. Bereits heute steht "Kunde König" meist ratlos vor der Flut von Produkten, die Mais und Soja, oder Anteile davon enthalten: War der Rohstoff gentechnisch verändert oder nicht?

Nur wenn die Manipulation analytisch im Endprodukt nachweisbar ist, muss es gekennzeichnet werden. Durch zahlreiche Verarbeitungsschritte bei der Lebensmittelherstellung lässt sich der Nachweis im Endprodukt aber oftmals nicht mehr führen. Paradebeispiel dafür sind fast alle Öle oder Fette, die aus transgenem Mais oder Soja hergestellt wurden. Das Endprodukt muss nicht gekennzeichnet werden.

Durch den 1 prozentigen Grenzwert wird die Desinformation für den Verbraucher noch größer. Wenn nichts auf dem Produkt steht, heißt das lange noch nicht, dass die Gentechnik auch wirklich nicht im Spiel war. Ab heute könnte es auch heißen, dass das Produkt "zufällig" kontaminiert wurde und der Kunde deswegen kein Recht hat, seine Kaufentscheidung frei zu treffen.

Ebenfalls am 10. April trat eine weitere Neuerung (2) im Bereich Novel Food oder neuartige Lebensmittel in Kraft. Seit letztem Montag müssen alle Zusatzstoffe und Aromen, die gentechnisch verändert wurden, gekennzeichnet werden. Damit wird die wohl größte Lücke der Novel Food Verordnung, die seit Mai 1997 in Kraft ist, geschlossen. Die Verordnung hatte Aromen und Zusatzstoffe nicht berücksichtigt, folglich waren sie auch nicht kennzeichnungspflichtig. Durch diese Regelung hat der Verbraucher beispielsweise die Chance den Zusatzstoff Lecithin, wenn er aus transgenen Sojabohnen stammt und die Veränderung im Lecithin analytisch nachweisbar ist, durch die Kennzeichnung zu erkennen. Diese Regelung gilt in der Schweiz schon lange. Dort konnten die Verbraucher an Hand der Kennzeichnungspflicht feststellen, dass ein Eiweißriegel namens Powerplay den genmanipulierten Zusatzstoff Sojalecithin enthielt. In der Bundesrepublik konnte der Hersteller dies bis zum 10. April ganz legal verschweigen. Auch für Aromen und Zusatzstoffe gilt das Grundprinzip der gesamten Novel Food Verordnung: Eine Kennzeichnungspflicht besteht lediglich, wenn die Manipulation im Endprodukt nachweisbar ist.

Die Kennzeichnungspflicht für Aromen und Zusatzstoffe stellt den ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Das Umweltinstitut München e.V. fordert allerdings eine lückenlose und prozessorientierte Kennzeichnung. Wo die Gentechnik eingesetzt wurde, muss dies mit einer einfachen Kennzeichnung deutlich gemacht werden. Dies gilt für alle Produkte vom Feld bis auf unseren Teller. Nur so hat der Verbraucher die Chance, sich frei zu entscheiden.

Angesichts der überwiegenden Ablehnung transgener Produkte durch die Bevölkerung, die europaweit bei 60 bis 70 Prozent liegt, fordert das Umweltinstitut München e.V. alle Hersteller, die ökologisch und zukunftsorientiert handeln, auf, freiwillig auf den Einsatz von Gentechnik bei der Lebensmittelproduktion zu verzichten. Es muss wieder eine Selbstverständlichkeit werden, dass der Verbraucher Lebensmittel ohne gentechnische Bestandteile kaufen kann.

Quellen:
(1) Verordnung (EG) Nr. 49/2000 der Kommission vom 10. Januar 2000
(2) Verordnung (EG) Nr. 50/2000 der Kommission vom 10. Januar 2000 über die Etikettierung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die genetisch veränderte oder aus genetisch veränderten Organismen hergestellte Zusatzstoffe und Aromen enthalten

Auf unserer Homepage finden Sie unter "Gentechnologie", "Mehr Klarheit bei Gen-Food", weitere detaillierte Informationen zu den jüngst in Kraft getretenen Verordnungen.
URL:http://www.umweltinstitut.org/frames/all/m71.htm

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Umweltinstitut München e.V.,
Petra C. Fleissner,
Tel. 089/30 77 49-14,
Fax 089/30 77 49-20



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