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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Soziales u. Gesellschaft    Datum: 29.03.2000
Zweidrittel-Rechtsanspruch ist nicht genug
Zu den geplanten Verbesserungen bei Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub erklaert Angelika Albrecht, frauenpolitische Sprecherin des Bundesvorstandes von BUENDNIS 90 / DIE GRUENEN:

Die Plaene der Bundesregierung die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung fuer Frauen und Maenner zu erleichtern sind seit langem ein wesentlicher Bestandteil buendnisgruener Politik. Mit der Erhoehung der Einkommensgrenzen, besonders auch fuer Alleinerziehende, wird bestehenden gesellschaftlichen Realitaeten Rechnung getragen. Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit waehrend des Erziehungsurlaubes fuer Eltern ist eine wesentliche Voraussetzung fuer eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Teilhabe an Erziehungsarbeit und Beruf fuer beide Geschlechter.

Wir kritisieren allerdings nachdruecklich, dass das Gesetz einem erheblichen Teil der Betroffenen den Rechtsanspruch verweigert. Gerade kleine Betriebe, fuer die das Gesetz keine Gueltigkeit hat, beschaeftigen ueberproportional Frauen in Teilzeit. So wird ein Drittel der Beschaeftigten keinen Rechtsanspruch geltend machen koennen. Auch die Tatsache, dass der Kinderfreibetrag fuer das Erziehungsgeld mit 4.800,- DM erheblich unter dem Existenzminimum liegt, ist fuer uns unbefriedigend. Es gibt fuer die Zukunft noch betraechtlichen Arbeitsbedarf, um zu einer Loesung zu kommen, die den Beduerfnissen von Eltern Rechnung traegt.


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