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Presse-Stelle:  Bund der Energieverbraucher e.V., D-53619 Rheinbreitbach
Rubrik:Energie    Datum: 16.02.2004
EU: Österreichs Energiesteuer-Praxis illegal
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat Österreich dazu aufgefordert, seine Energiesteuer zu ändern und nachträglich bereits erlassene Steuern einzutreiben. Nach Informationen des "Handelsblatts" will die EU-Kommission in der kommenden Woche die Ökosteuer des Alpenstaates für illegal erklären, weil die Schwerindustrie selektiv begünstigt werde.

Österreich soll von rund 3000 Unternehmen in den Jahren 2002 und 2003 erlassene Steuern in Millionenhöhe nachträglich eintreiben. Nach österreichischer Praxis erhalten besonders energieintensive Betriebe, deren Zahlungen 0,35% des Nettoproduktionswertes überschreiten, den Großteil der Steuer auf Strom und Erdgas zurück erstattet. Diese Praxis verstößt nach Ansicht der Brüsseler Kartellbehörde gegen die Wettbewerbsregeln.

Deutschland ist von der Entscheidung nicht betroffen. Zwar gewährt auch die deutsche Ökosteuer energieintensiven Branchen Nachlässe. Der Unterschied zur österreichischen Praxis ist jedoch, dass die deutsche Industrie im Zuge der nationalen Klimaschutzvereinbarung Milliardenbeträge in den Bau neuer umweltfreundlicher Anlagen investiert.

Damit erbringen die Betriebe eine Gegenleistung für die Gewährung von Steuervorteilen. "Der Rechtsrahmen für die Vergabe von Umweltbeihilfen wird bei der deutschen Ökosteuer eingehalten", bestätigte ein EU-Sprecher auf Anfrage.

Hingegen spricht sich Wien prinzipiell gegen freiwillige Selbstverpflichtungen als Mittel zur Durchsetzung umweltpolitischer Ziele aus. Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte die Aufforderung Montis, die österreichische Energiesteuer der deutschen Regelung anzupassen, abgelehnt.

Außerdem zahlen die deutschen Unternehmen 20 % des üblichen Steuersatzes, die österreichischen nur rund 6 %. Dieser Beitrag ist laut Kommission zu niedrig, um noch Lenkungseffekte zu entfalten. Aus dem Finanzministerium in Wien hieß es, nachträglich seien lediglich zweistellige Millionenbeträge einzufordern. Die betroffenen Unternehmen gerieten somit nicht in Existenznöte.




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