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Für Naturkosmetikprodukte werden natürliche Rohstoffe wie pflanzliche Öle, Fette und Wachse, Kräuterextrakte und Blütenwässer, oder ätherische Öle und Aromen aus kontrolliert biologischem Anbau oder Wildsammlung verwendet. Neben der sorgfältigen Auswahl der eingesetzten pflanzlichen Rohstoffe spielen die ökologische Verträglichkeit jedes Produktes, also umwelt- und xressourcenschonende Herstellungsverfahren, die optimale Abbaubarkeit von Rohstoffen sowie der sparsame Einsatz recycelbarer Verpackungsmaterialien eine wichtige Rolle. ![]() Das Prüfzeichen "Kontrollierte Natur-Kosmetik" erleichtert Ihnen die Wahl beim Einkauf. Kriterien des BDIH 1. Pflanzliche Rohstoffe Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus:
2. Tierschutz Tierversuche und Endprodukte Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben. Tierversuche und Rohstoffe Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind. Tierische Rohstoffe Der Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere (z.B. Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet. 3. Mineralische Rohstoffe Der Einsatz anorganischer Salze (z.B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe (z.B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme siehe unter Punkt 5. 4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz Für die Herstellung von Naturkosmetika können Bestandteile verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung, Umesterung oder sonstige Spaltungen und Kondensationen aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden:
5. Bewußter Verzicht auf
6. Konservierung Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden, neben natürlichen Konservierungssystemen, nur bestimmte naturidentische Konservierungsmittel zugelassen:
7. Keine radioaktive Bestrahlung Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet. 8. Kontrolle Die Überprüfung der Einhaltung oben aufgeführter Kriterien wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch das verbandseigene Prüfzeichen dokumentiert. Weitere Zielsetzungen: Rohstoffvoraussetzungen
Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten und ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologische Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben. Ökologische Verträglichkeit
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