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Umwelt & Naturschutz   
Bio-Importeure stehen vor Herausforderungen
AöL fordert angemessene Übergangszeit zum neuen Import-Regime
Der deutsche Bio-Sektor hängt deutlich von Importen aus Drittländern ab. Mit dem kommenden Jahreswechsel gelten neue Regelungen der EU-Bio-Verordnung auch in Drittländern - für Bio-Akteurinnen und -Akteure bedeutet das eine große Veränderung, deren Umsetzung alle Beteiligten an ihre Kapazitätsgrenzen bringt. Die AöL schlägt eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der bestehenden Bio-Zertifikate vor und wünscht sich mehr Unterstützung seitens der EU, um faire Bedingungen für einen Übergang zu schaffen.

Ab 2025 gelten die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung auch für Länder außerhalb der EU. Dann heißt es "Konformität", statt "Gleichwertigkeit". Auch wenn diese Vorgabe bereits seit 3 Jahren bekannt ist, so zeigt sich, dass die Umstellungsprozesse mehr Zeit benötigen als ursprünglich gedacht. Die Anerkennung der konformen Kontrollstellen für die Prüfung und Zertifizierung im Drittland läuft auf Hochtouren. Doch auch 6 Monate vor Beginn der neuen Regelung sind viele EU-Importeure nach wie vor in der Unwissenheit, ob ihre Lieferanten im Drittland noch eine Kontrollstelle zur Verfügung haben, sobald die neuen Vorgaben gelten, und ob die Lieferanten die Regelungen bis dahin umsetzen können. Das macht eine langfristige Planung schwer bis kaum möglich.

Die EU-Kommission schlägt derzeitig vor, die Gültigkeit der aktuellen Bio-Zertifikate der Betriebe im Drittland bis zum 15.10.2025 laufen zu lassen. Bei der schleppenden Umsetzung befürchten die AöL-Mitglieder jedoch, dass weder alle Kontrollstellen noch jeder Betrieb im Oktober so weit ist, nach den neuen Vorgaben geprüft zu werden. Es braucht daher einen angemessenen und verhältnismäßigen Umgang mit der unternehmerischen Realität, in welcher sich die Betriebe in der Umstellung auf Konformität befinden. Die Zertifikate sollten daher bis zum 31.12.25 weiterhin gelten, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen und Handelsstörungen zu mindern.

"Von der Umstellung sind besonders kleinbäuerliche Gruppenzertifizierungen betroffen. Ein Großteil der Bio-Ware, die wir in die EU importieren kommt aus solchen Strukturen, seien es Bananen, Kaffee oder Kakao. Die Übergangszeit sollte daher bewusst auch als solche wahrgenommen werden, um Zusammenbrüche von Lieferketten zu vermeiden", so Johanna Stumpner, Rechts-Expertin der AöL. "Gleichzeitig sind diese Gruppen auch noch von der neuen EU-Entwaldungsverordnung betroffen, das bringt alle Akteurinnen und Akteure an ihre absoluten Kapazitätsgrenzen. Wir wünschen uns daher mehr Unterstützungsangebote seitens der EU, so wie es auch andere Regierungen anbieten, um dem Bio-Markt keine vermeidbaren Störungen aufzumuten."

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (AöL) repräsentiert die Interessen der ökologisch ausgerichteten verarbeitenden Lebensmittelindustrie im deutschsprachigen europäischen Raum. Das Aufgabengebiet der AöL umfasst die politische Interessensvertretung sowie die Förderung von Austausch und Kooperation unter den Mitgliedern.

Die knapp 130 AöL-Unternehmen, von klein- und mittelständischen bis hin zu international tätigen Betrieben, erwirtschaften einen Umsatz von über 5 Milliarden Euro mit biologischen Lebensmitteln. Die AöL ist in sämtlichen Belangen der ökologischen Lebensmittelverarbeitung Gesprächspartner für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien.

 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.eco-news.de
Anna.Seleznev@aoel.org
    

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