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Umwelt & Naturschutz   
Rappenalpenbach:
BN zieht Bilanz der fatalen Umweltzerstörung
BN-Experten beschreiben genaue Folgen der Eingriffe für Pflanzen- und Tierwelt. Schäden noch schlimmer als befürchtet. Alpensalamander getötet. Diverse Gesetzesverstöße festgestellt. Forderungen für Rückbau und Ausgleich.

Der BUND Naturschutz in Bayern hat die schwere Naturzerstörung durch die Baggerarbeiten am Rappenalenpbach im Allgäu eingehend begutachtet und eine Bilanz gezogen. Demnach sind die Schäden am Bach erheblich! "Was hier passiert ist, kann man eigentlich nicht in Worte fassen. Es blutet einem das Herz, wenn man sieht, dass diese faszinierende Wildbachlandschaft mit einem Schlag zerstört wurde", so der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

Alfred Karle-Fendt, der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, der den Umweltfrevel entdeckt hatte, erklärt: "Am dramatischsten ist die Zerstörung der Bachsohle. Gewässerkleinlebewesen wie Würmer, Schnecken, Muscheln sowie Krebstiere sind vollständig verschwunden. Ich habe an verschiedenen Stellen Steine umgedreht, es sind keine Reste von Larven vorhanden. Durch die Vernichtung der angrenzenden Fauna sind seltene Arten wie alpine Steinfliege, Köcherfliege, Eintagsfliege, Idas-Bläuling, Rotflügelige Schnarrschrecke, Türksche Dornschrecke, Thymian-Ameisenbläuling, Mühlkoppe oder Flussuferläufer vernichtet worden. Auch der Alpensalamander ist sicher bei den Baggerarbeiten getötet worden."

Durch die Eingriffe sieht der BN verschiedene Gesetzesverstöße. Der Bachabschnitt ist Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) und liegt im Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen". Außerdem ist der Bachlauf nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu 100 Prozent als Biotop geschützt. Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe erklärt in diesem Zusammenhang: "Der Bach ist streng geschützt, die Verantwortlichen müssen also strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und für die Kosten des Rückbaus und des Ausgleichs haftbar gemacht werden. Ich hoffe auf ein klares Urteil, hier muss ein deutliches Zeichen von den Gerichten ausgehen. Ein derartiger Umweltfrevel darf sich nirgendwo wiederholen!"

Für den Rückbau fordert der BN eine gutachterliche Feststellung und Bewertung durch unabhängige Fachbüros, die Erstellung einer Rückbauplanung mit Orientierung am Vorzustand, eine
durchgängige ökologische Baubegleitung durch ein unabhängiges Fachbüro und ein langjähriges Monitoring der Entwicklung der Gewässerdynamik und der Wiederbesiedelung des Baches. Außerdem Ausgleichsmaßnahme etwa durch die Erweiterung des Flussbettes auf bestehende Alpweiden.
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.bund-naturschutz.de
thomas.frey@bund-naturschutz.de
    

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