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Haus & Garten   
Was nicht in den Kaminofen darf
Warme Tipps für die kalte Jahreszeit
Ein Kaminofen ist eine schöne Sache: Er verbreitet Wärme und Gemütlichkeit und lässt sich klimafreundlich mit erneuerbaren Brennstoffen betreiben. Doch die Renaissance der Öfen führt vielerorts zu "dicker Luft": Feinstaub belastet die Umgebung und sorgt für Streit zwischen Nachbarn.

Foto: © Janusz Klosowski / pixelio.de
Was genau in den privaten Ofen darf, regelt die 1. Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz (1. BImSchV). Zulässig sind etwa naturbelassenes Scheitholz, Holzspäne, -pellets oder -briketts. Alle nicht in der Verordnung genannten Stoffe sind tabu. Nicht hinein dürfen daher: Paraffinbrennscheite aus dem Baumarkt oder Altpapier-Briketts, auch wenn im Handel immer wieder Pressen angepriesen werden, mit denen eingeweichte Werbeprospekte und Zeitungen zu nützlichen Brennstoffen werden sollen. Besonders ungesund ist Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde. Bei der Verbrennung entstehen hochgiftige Dioxine und Furane.

Das Brennholz sollte am besten aus der Region stammen, um die Umwelt nicht durch lange Transportwege zu belasten. Der Feuchtegehalt darf 25 Prozent nicht überschreiten. Tipp: Das Holz abgedeckt, aber gut durchlüftet für etwa zwei Jahre lagern, dann stimmt der Feuchtegehalt.

Wird ein Ofen in Ihrer Nachbarschaft entgegen den gesetzlichen Vorgaben betrieben, wenden Sie sich an die Behörden vor Ort. Je nach Bundesland sind das die Umwelt- oder Baubehörde oder das Ordnungsamt.

Viele weitere Tipps und Tricks gibt es im Ratgeber "Heizen mit Holz" - er ist kostenlos erhältlich.
 
Quelle: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
http://www.umweltbundesamt.de
frank.hoenerbach@uba.de
    

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