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Politik & Gesellschaft   
ÖDP wird Einführung einer Sperrklausel für die Europawahl 2019 nicht hinnehmen
Dr. Moseler (ÖDP): "Ignoranz der Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist grenzenlos!"
Presseberichten zufolge plant der Europäische Rat auf Wunsch der deutschen Bundesregierung in seiner morgigen Sitzung eine Regelung zu verabschieden, die die Wiedereinführung einer Sperrklausel für Wahlen zum Europäischen Parlament bereits ab der Europawahl 2019 ermöglichen würde. Die Sperrklausel von zuvor 3 Prozent war entfallen, nachdem mehrere Kleinparteien, gemeinsam mit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), 2014 mit einer Klage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht die Sperrklausel zu Fall gebracht hatten. Dem Entwurf zufolge sollen größere Mitgliedstaaten zur Einführung einer Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent bei künftigen Europawahlen verpflichtet werden und dies, obwohl sich nahezu alle deutschen Kleinparteien erfolgreich in eine konstruktive politische Arbeit im EU-Parlament integriert hatten.

Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP, kritisiert die Vorgehensweise der Bundesregierung, die sich stark für eine Wiedereinführung der verfassungswidrigen Sperrklausel eingesetzt hat: "Hier soll, vorbei am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die äußerst undemokratische Sperrklausel für Europawahlen wieder eingeführt werden. Dabei haben wir und andere Kleinparteien in den letzten Jahren bewiesen, dass uns sehr an einer konstruktiven Mitarbeit gelegen ist. Die Abbildung des Wählerwillens im Parlament spielt offenbar keinerlei Rolle. Was insbesondere die SPD hier reitet, ist mir völlig unerklärlich", so Moseler.

Die Regelung ist aktuell so formuliert, dass nur zwei Mitgliedsstaaten betroffen wären: Deutschland und Spanien. Da Parteien in Spanien anders als in Deutschland auf gemeinsamen Listen antreten dürfen, trifft es kleinere Parteien in Deutschland besonders hart. Mit einer Sperrklausel von 2% wären bei der letzten Wahl die sieben Sitze der kleineren Parteien einfach auf die großen Parteien aufgeteilt worden. Ähnliches ist im Falle der Einführung einer Mindesthürde für die Wahlen zum Europaparlament in 2019 zu erwarten. Dr. Moseler stellt klar, dass die ÖDP sich mit anderen Kleinparteien erneut zusammentun werde und vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen wird, sollte morgen dieser undemokratische Akt wirklich beschlossen werden. "Die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber einer Entscheidung des obersten deutschen Gerichts kennt offensichtlich keine Grenzen mehr", so Moseler.
 
Quelle: Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Pablo Ziller, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Tel./Fax 030/49854050, D-10409 Berlin
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