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Presse-Stelle:  Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 12.07.2008
Ex-Manager fordert volle Haftpflichtversicherung für AKWs
Warum volle Haftpflicht für Solaranlagen, für Atomkraftwerke aber nicht?
Der ehemalige General Manager der weltweit größten Solarfirma für thermische Solaranlagen SOLAHART, Frank Winkler, fordert eine volle Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke. Der Wirtschaftsingenieur verlangt gleiches Recht für alle: "Wenn jede Windenergie- und Solaranlage voll haftpflichtversichert sein muss, dann muss das erst recht für risikoreiche Atomkraftwerke gelten. Niemand versteht, warum es nur eine symbolische Atom-Haftpflichtversicherung gibt, die weniger als 0,1 Prozent der bei einem Super-GAU erwarteten Schäden deckt."

Winkler und die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW weisen darauf hin, dass laut Prognos-Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums bei einem Atomunfall Schäden bis zu 5500 Milliarden Euro zu erwarten seien. Die Deckungsvorsorge für ein Atomkraftwerk liege aber nur bei 2,5 Milliarden. Haftpflichtversichert sei ein Atomkraftwerk sogar nur mit 0,5 Milliarden Euro. In diesem Zusammenhang sei nur logisch, aber nicht hinnehmbar, dass alle privaten Haftpflichtversicherungen in Deutschland Schäden durch Nuklearunfälle ausdrücklich ausschließen.

Winkler weiß, worum es geht: "Als ich vor Jahren den Vertrieb des weltgrößten thermischen Warmwasser-Solaranlagenherstellers aus Australien in Deutschland und Österreich aufgebaut habe, musste ich für Europa eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Ohne Produkthaftpflichtversicherung wäre eine Einfuhr und der Vertrieb der damals bereits 500.000-fach erprobten SOLAHART-Solaranlage in Europa nicht genehmigt worden."

Für Winkler ist es vor diesem Hintergrund völlig unverständlich, "warum ausgerechnet die sehr gefährliche Atomindustrie die einzige deutsche Industrie ist, die Kraftwerke betreiben darf, die völlig unzureichend haftpflichtversichert sind. Der Versicherungs-Skandal der praktisch völlig fehlenden kostendeckenden AKW-Haftpflichtversicherung wurde in einer offiziellen Broschüre des Bundesumweltministeriums bestätigt." Voll haftpflichtversicherter Windstrom ist bereits heute in Deutschland für unter 10 Cent pro Kilowattstunde zu bekommen. Laut Bundesumweltministerium würde Atomstrom hingegen bis zu 2 Euro pro Kilowattstunde kosten, wenn die externen Kosten berücksichtigt werden (BMU-Broschüre "Strom aus erneuerbaren Energien - Was kostet uns das?).

IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz weist darauf hin, dass der Rechtswissenschaftler Norbert Pelzer schon auf dem "Ersten Deutschen Atomrechts-Symposium" 1972 zu recht festgestellt hat: "In unserem Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz der vollen Ersatzleistung, § 249 BGB. Summenmäßige Haftungsbegrenzungen sind die Ausnahme ... Es muss eine vernünftige Relation zwischen Haftungssumme und Schadenspotenzial bestehen, anderenfalls kann man von 'Schadensersatz' schwerlich sprechen." Auf dem "Sechsten Deutschen Atomrechts-Symposium" sagte Pelzer, dass man mit dem Atomhaftungsrecht "für die haftpflichtigen Inhaber von Kernanlagen Privilegien schuf, die dem sonstigen Haftungsrecht unbekannt waren."

"Von einer vernünftigen Relation zwischen Haftungssumme und Schadenspotenzial kann bezüglich der Atomhaftung bei einer Deckungsvorsorge von weniger als 0,1 Prozent natürlich nicht die Rede sein", kritisiert Paulitz. "Dieses Privileg gehört abgeschafft." Die IPPNW fordert daher schon seit Jahren eine volle Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke. Die extreme Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien gegenüber der Atomenergie sei völlig unakzeptabel.
Quelle:
IPPNW 2008
Frank Winkler 2008


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