Auch wenn der Schreck tief sitzt: Verlassen Sie den Unfallort nicht! Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier einfach weiterfährt, verstößt gegebenenfalls gegen das Tierschutzgesetz und schadet sich mit der Fahrerflucht unter Umständen selbst. Denn für die Versicherung bei Schäden am Fahrzeug ist die Unfallbescheinigung der Polizei notwendig. Ganz absehen davon, müssen Sie bei einem Wildunfall davon ausgehen, dass das Wildtier verletzt ist und Qualen leidet", so Kinser. Häufig stehen die Wildtiere unmittelbar nach einem Zusammenprall wieder auf und flüchten in den Wald; sie stehen meist unter Schock und brechen kurze Zeit später zusammen, wo sie unter Schmerzen verenden. Auch bei einem Wildtier ist "unterlassene Hilfeleistung" strafbar und kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten! Was Sie in jedem Fall nicht tun sollten: "Gehen Sie auf gar keinen Fall zu dem verletzten und noch lebenden Wildtier", sagt Andreas Kinser. "Wenn Wildtiere einem Menschen wehrlos gegenüber stehen, bedeutet das für sie qualvolle Todesangst." Tote Tiere dürfen Sie auch nicht im Kofferraum mit nach Hause nehmen, denn dies wäre der Tatbestand der Wilderei und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden ( § 292 StGB Jagdwilderei ). "Ganz nebenbei ist es schon häufig vorgekommen, dass ein angefahrenes Tiere nach dem Schock des Zusammenpralls im Kofferraum wieder erwacht ist ..."
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