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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 24.03.2017
Meilenstein für den Schutz der Menschenrechte
Frankreich verabschiedet Gesetz zur Unternehmenshaftung bei Menschenrechtsverletzungen - Deutschland sollte folgen
Frankreich verpflichtet Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt, auch in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten. Der französische Verfassungsrat hat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Unternehmensverantwortung gestern in weiten Teilen bestätigt. Nun wird das Gesetz in wenigen Tagen in Kraft treten. Frankreich ist damit das erste Land weltweit, das Unternehmen per Gesetz in die Pflicht nimmt, auch in ihren Auslandsgeschäften auf Menschenrechte und Umwelt zu achten. Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam begrüßen dieses Gesetz.

"Das französische Gesetz zur Unternehmensverantwortung ist Best Practice und - zusammen mit dem EU-Beschluss zu Konfliktrohstoffen in dieser Woche - Türöffner für eine verbindliche Verpflichtung von global agierenden Unternehmen auf den Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Sage keine Regierung mehr, man könne nur die Krümmung von Bananen gesetzlich regeln, aber nicht, unter welchen Arbeitsbedingungen sie angebaut werden", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt.

"Amnesty hat sich gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen in Frankreich seit Jahren für ein Gesetz eingesetzt, das menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreibt. Die Bundesregierung sollte nachziehen und endlich in Deutschland die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen", sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.

Etwa 120 Unternehmen, darunter Danone, Renault und Total, müssen einen Sorgfaltspflichtenplan veröffentlichen und umsetzen, mit dem sie ökologische und menschenrechtliche Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren und verhindern. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kann auf Antrag gerichtlich überprüft und angeordnet werden. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten kann im Schadensfall zudem zur Haftung gegenüber Betroffenen führen. Lediglich die vorgesehenen Bußgelder in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro hat der Verfassungsrat gestern gestrichen.

Im Dezember 2016 hatte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Dieser enthält jedoch nur freiwillige Vorgaben an deutsche Unternehmen. Wenn bis 2020 weniger als die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sorgfaltsverfahren in ihre Geschäftspraxis integriert haben, will die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung prüfen. "Der Staat muss verbindliche Regeln zur Einhaltung der Menschenrechte schaffen, freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus. Katastrophen wie der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 mit über 1.000 Toten darf es nicht mehr geben", fordert Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam Deutschland.

"Die Politik sollte sich schon jetzt damit beschäftigen, wie ein wirksames Gesetz in Deutschland ausgestaltet werden könnte. Nur wenn Deutschland ambitioniert vorangeht, kann es im Jahr der G20-Präsidentschaft andere Länder zum Handeln motivieren", sagt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch.

Vor diesem Hintergrund hatten die Organisationen 2016 einen deutschen Gesetzesvorschlag für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht veröffentlicht (Link s.u.).

Weitere Informationen:
Rechtsgutachten zu einem Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland
Kurzpapier zum deutschen Gesetzesvorschlag
Hintergrund zum französischen Gesetz

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