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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 12.07.2012
EuGH-Urteil zum Saatgutrecht bestätigt Saatgut-Handelsverbote
Sortenvielfalt weiterhin bedroht
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Gültigkeit des EUSaatgutrechts festgestellt. Damit hat es die grundlegende Kritik der Generalanwältin an der bestehenden Saatgutgesetzgebung verworfen. Demnach bleiben Vermarktungsverbote bestehen, die für Saatgut von Pflanzensorten gelten, die nicht in offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Eine Niederlage für die landwirtschaftliche Biodiversität und für alle, die sich für sie einsetzen und die selbstbestimmt Gartenbau und Landwirtschaft betreiben wollen. Erstaunlicherweise hat das Urteil aber bislang weitgehend positive Reaktionen hervorgerufen, die es mitunter gar als einen Schritt hin zu mehr Vielfalt feiern.


"Dieses Urteil ist ärgerlich und wirklichkeitsfremd", so Andreas Riekeberg von der Kampagne für Saatgut- Souveränität. "Das Gericht hat lediglich eine Rechtfertigung für das bestehende Regelwerk der EU abgeliefert, ohne erkennbar auf die detaillierte Kritik von Generalanwältin Kokott an der dadurch vorangetriebenen Zerstörung der Vielfalt auf den Feldern und in den Gärten auseinander gesetzt zu haben. Ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für die landwirtschaftliche Vielfalt einsetzen. Dies Urteil schreibt die Begünstigung der Saatgut-Industrie und ihrer industriellen Pflanzensorten fort. Sorten, die einen hohen Bedarf an Dünger und Pestiziden haben und sehr uniform sind."

Jürgen Holzapfel, der auf dem Hof Ulenkrug in Mecklenburg-Vorpommern Getreide von alten Sorten anbaut und selber Saatgut gewinnt, schildert die gegenwärtige Lage: "Wenn ich hier Saatgut anbaue, dann muss ich den Behörden melden, was ich wo in welchem Umfang anbaue. Und das nur für die eigene Verwendung. Wenn ich es in Verkehr bringen wollte, müsste ich eine Zulassung als Erhaltungssorte beantragen, dafür Gebühren zahlen und Mengenbeschränkungen beachten. Und mich mit anderen Saatguterzeugern abstimmen, damit wir nicht zusammen eine Höchstmenge überschreiten. Es stimmt einfach nicht, wenn das EuGH in seiner Presse-Erklärung behauptet, diese Zulassungsregelung würde das Ziel der Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen gewährleisten."

"Wir werden weiterhin für das Recht aller Gärtner/innen und Landwirt/innen streiten, selber zu bestimmen, welche Sorten sie anbauen dürfen", beschreibt Anne Schweigler die Ziele der Kampagne für Saatgut- Souveränität. "Dafür werden wir auch künftig Saatgut-Tauschmärkte organisieren und regionale und internationale Vernetzung und Austausch fördern. Der Anbau von Lebensmitteln und die Ernährung müssen selbstbestimmt möglich sein und dürfen nicht der Kontrolle der Saatgut-Konzerne unterliegen. Letztlich müssen dem auch die EU-Regeln und die nationalstaatlichen Gesetzgebungen folgen."

Die Saatgutkampagne kritisiert, dass die EU mit ihrer Erhaltungsrichtlinie die biologische Vielfalt nur in einem sehr kleinen Rahmen schützen will, gleichzeitig aber zu verhindern versucht, dass regionale bäuerliche Sorten etwa von Gemüse, Getreide und Ölsaaten einen Parallelmarkt zum Saatgutmarkt der Industrie bilden könnten. Diesem hat sich heute auch das EuGH angeschlossen, indem es das Bestreben des Unionsgesetzgebers rechtfertigt, "die Bildung eines Parallelmarkts für dieses Saatgut (gemeint ist Saatgut von Erhaltungssorten, A.R.) zu verhindern". Ein etwaiger Parallelmarkt droht ja mitnichten, "den Binnenmarkt für Saatgut von Gemüsesorten zu behindern", wie die Pressemitteilung des EuGH formuliert. Lediglich den Gewinnabsichten der marktbeherrschenden Saatgutkonzerne hätte er in die Quere kommen können. Die Saatgutkampagne weiß sich mit der großen Mehrheit der Erhaltungsinitiativen in Europa einig, dass diese Erhaltungsrichtlinie eine erneute Behinderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellt und glücklicherweise in der Wirklichkeit nicht umsetzbar ist. Die Gefahr besteht allerdings darin, dass sie in Einzelfällen gegen Bauern eingesetzt wird: nämlich dann, dann wenn deren Saatgutarbeit den Saatgut- Konzernen lästig wird.

Hintergrund:
Der Rechtsstreit in Frankreich zwischen der Sortenerhaltungs-Organisation Kokopelli und dem Saatgutkonzern Graines Beaumaux hatte die Frage nach der Gültigkeit des EU-Rechtes aufgeworfen, die dem EuGH vorgelegt worden war. Das Plädoyer von Generalanwältin Juliane Kokott vom 19.1.2012 hatte hoffen lassen, dass die vielfalts- und selbstbestimmungsfeindlichen EU-Richtlinien als ungültig verworfen werden könnten. Saatgut darf in der EU grundsätzlich nur gehandelt werden, wenn es eine Zulassung hat. Was ursprünglich zur Sicherstellung eine Qualitätsniveaus gedacht war, hat sich über die Jahrzehnte als starke Einschränkung für die Sortenvielfalt erwiesen. Viele alte Sorten sind aus den Regalen der Geschäfte und von den Feldern der Bauern/Bäuerinnen und Gärtner/innen verschwunden, da sie nicht zugelassen wurden. Denn jede Zulassung kostet Geld und ist mit bürokratischen Hürden versehen.

In den letzten 30 Jahren hat eine enorme Konzentration auf dem Saatgut-Markt stattgefunden, wenige transnationale Konzerne beherrschen 65-80% des Saatgutmarktes, je nach Pflanzengruppe (Getreide, Gemüse, Rüben, Ölpflanzen) und Region. Das hat die Zerstörung der Sortenvielfalt weiter beschleunigt. Vor wenigen Jahren hat die EU endlich ein Erhaltungssorten-Recht eingeführt, mit drei Richtlinien von 2008-2010. Doch auch hier schränken Höchstmengen und Zulassungsverfahren die Tätigkeit der Landwirt/innen und Gärtner/innen erheblich ein.


Für Rückfragen:
Kampagne für Saatgut-Souveränität www.saatgutkampagne.org
Andreas Riekeberg,
Tel.++49 (0)170-1125764
Email: info@saatgutkampagne.org

Plädoyer der Generalanwältin: curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=118143&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=66802

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