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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 03.02.2017
Bundeskabinett beschließt Haftungsgesetz für die Antarktis
Verbesserungen für den antarktischen Umweltschutz
Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes beschlossen. Künftig soll es feste Regelungen für Akteure in der Antarktis geben, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Sollten dennoch derartige Notfälle eintreten, haben die Verursacher Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder eventuelle Beseitigungskosten zu ersetzen.

Das Antarktis-Haftungsgesetz nimmt Akteure in der Antarktis u.a. in die Pflicht, umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Foto: H. Herata / UBA
Verbesserungen für den antarktischen Umweltschutz
Bereits 2005 wurde nach rund 13-jährigen Verhandlungen von den Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags die Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) beschlossen. Dieser sogenannte Haftungsannex ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz des empfindlichen antarktischen Ökosystems. Die sechste Anlage des USP regelt die Haftung bei Umweltschäden in der Antarktis und schließt damit eine bislang bestehende Lücke im völkerrechtlichen System des antarktischen Umweltweltschutzes. Mit dem Haftungsannex werden entscheidende Pflichten verankert: Betreiber antarktischer Tätigkeiten müssen künftig Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung umweltgefährdender Notfälle treffen. Entsprechend seines Namens wird auch im neuen Antarktis-Haftungsgesetz festgelegt, dass Organisationen oder Unternehmen für entstandene Schäden und deren Beseitigung aufkommen müssen.

Kabinettsbeschlüsse setzen internationales Recht in deutsches Recht um
Neben dem eigentlichen Entwurf für das Haftungsgesetz hat das Bundeskabinett am 18.01.2017 einen weiteren Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser dient der Genehmigung des Haftungsannexes und schafft damit die Voraussetzung, dem Haftungsannex völkerrechtlich bindend beitreten zu können.

Das UBA begrüßt die Kabinettsbeschlüsse. Mit den Gesetzesentwürfen geht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt. Sie hebt damit ihren Einsatz für den nachhaltigen Schutz dieses fragilen Ökosystems hervor, indem sie Regeln und Verfahren schafft, um die Auswirkungen umweltgefährdender Situationen auf die antarktische Umwelt und die abhängigen und verbundenen Ökosysteme zu verhindern oder zu kompensieren. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erlangen die Regelungen innerstaatlich Wirksamkeit, wenn auch der Haftungsannex nach Ratifikation aller 29 Konsultativstaaten völkerrechtlich in Kraft getreten ist.

Die Rolle des UBA
Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und nationale Genehmigungsbehörde für jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende waren an der Erarbeitung des Entwurfs des Antarktis-Haftungsgesetzes beteiligt. Mit dem Gesetz werden dem Umweltbundesamt neue Aufgaben zugewiesen, wie die Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten oder die Beauftragung anderer Betreiber, im Notfall Gegenmaßnahmen an Stelle des verpflichteten Betreibers vorzunehmen.

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