Der Aufwuchs dieser gentechnisch veränderten Maispflanze ist rechtswidrig. Frau Conrad hat jedoch als zuständige Ministerin und Fachaufsichtsbehörde den betroffenen neun Landwirten in Rheinland-Pfalz den Aufwuchs der illegalen gentechnisch veränderten Pflanzen nahegelegt. Damit hat sie sich wissentlich gegen das Gentechnikgesetz verstoßen. Aus diesem Grund haben wir Strafanzeige gestellt. Die Landwirte haben im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Ministerin gehandelt. Den Ermessensspielraum, den die Ministerin geltend macht, gibt es jedoch nicht. Ebenso wenig ist es rechtmäßig, die Standorte nicht im Standortregister zu veröffentlichen. Das Handeln der Landesregierung und der zuständigen Ministerin ist verantwortungslos. Hausgemachte Interpretationen und Risikobewertungen a la "Pi mal Daumen" dürfen nicht die Grundlage von Regierungshandeln sein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Landesregierung die geltenden Gesetze aktiv vertritt und den Schutz vor Kontamination durchsetzt. Nicht genehmigte gentechnisch veränderte Organismen dürfen nicht angebaut werden. Wir fordern:
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