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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Geld & Investment    Datum: 21.12.2017
Handelskammer setzt Meilenstein für Kohle-Divestment
Ökologische Nachhaltigkeitskriterien beschlossen
In seiner Sitzung am Montag hat der Innenausschuss, das zuständige Entscheidungsgremium der Handelskammer für Änderungen der Anlagerichtlinie, neue Regeln für die Vermögensanlagen der Handelskammer Hamburg beschlossen. Bis zum 31. März 2018 wird die Handelskammer alle Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die auf der Liste von www.coalexit.org enthalten sind. Das umzuschichtende Anlagevolumen beläuft sich auf rund 4,4 Millionen Euro. Die Handelskammer führt mit diesem Beschluss ökologische Nachhaltigkeitskriterien für seine Finanzanlagen ein und folgt damit für sein Pensionsvermögen dem Beispiel anderer Pensionsfonds.

"Wir begrüßen die Entscheidung, da damit die Handelskammer einen eigenen Beitrag zur notwendigen Transformation der kohlebasierten hin zu klimaneutralen Wirtschaftsstrukturen leistet.", sagt Matthias Ederhof, Mitglied des Plenums der Handelskammer sowie des Innenausschusses. Andreas Enke, ebenfalls Mitglied der beiden Gremien, beschreibt die betroffenen Finanztitel: "Die Handelskammer Hamburg wird Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die mehr als 30 Prozent ihres Stroms oder ihrer Umsätze aus Kohle beziehen, aber auch die größten Kohleproduzenten sowie alle Unternehmen, die den Bau von Kraftwerken mit über 3.000 Megawatt planen.

Basis ist die "Global Coal Exit List", die die NGO urgewald im Rahmen der Weltklimakonferenz in Bonn 2017 veröffentlicht hat. Aufbauend auf diesem ersten Nachhaltigkeitskriterium ist es unser Ziel, weitere konkrete nachhaltige Standards für unsere Anlagekriterien zu entwickeln. Als erstes wird in der Zukunft die Negativliste von coalexit.org bei Ankäufen beachtet werden." Torsten Teichert, Vorsitzender des Innenausschusses, erläutert: "Die von der Handelskammer beauftragten Dienstleister werden die notwendigen Umschichtungen bis zum 1. April 2018 umsetzen."

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