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Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes zum Saatgutrecht steht bevor:
Saatgut-Vermarktungsverbote in der EU vor dem Aus?
Pressemitteilung der Saatgutkampagne "Zukunft Säen - Vielfalt ernten" und der ÖBV / Via Campesina Austria

Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Juliane Kokott hat gefordert, das Vermarktungsverbot aufzuheben, das gegenwärtig für Saatgut von Pflanzensorten gilt, die nicht in offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Dies ist das wesentliche Ergebnis ihres Schlussantrages im Fall "Association Kokopelli gegen Graines Baumaux". Darin heißt es wörtlich: "Das ... Verbot, Saatgut von Sorten zu verkaufen, die nicht nachweislich unterscheidbar, beständig und hinreichend homogen sind ... ist wegen Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, (...) ungültig."

Die Saatgut-Kampagne "Zukunft säen - Vielfalt ernten" und die ÖBV / Via Campesina Österreich begrüßen, dass Generalanwältin Kokott die Ungültigkeit des Vermarktungsverbotes feststellt. Wenn das Gericht diesem Antrag folgt - was oft geschieht - werden entsprechende Regelungen in der europäischen Saatgutverkehrsgesetzgebung hinfällig; die EU-Richtlinien für Saatgut und die nationalstaatlichen Umsetzungen dieser Richtlinien müssten in diesem Sinne überarbeitet werden.

Dies wäre ein sehr erfreuliches Ergebnis für alle Initiativen und Betriebe, die sich der Erhaltung alter Pflanzensorten, ihrer Weiterentwicklung und der Verbreitung von Saatgut dieser Sorten widmen. Ein Sieg für viele Menschen, die sich der Ausweitung der Vielfalt im Garten und auf dem Acker verschrieben haben!

Kokopelli, das französische Netzwerk zur Saatgut-Erhaltung mit 6.000 Mitgliedern, hatte einen Prozess gegen das Vermarktungsverbot für nicht eingetragene Sorten beim EuGH angestrengt, nachdem es wegen des Vertriebes solcher Sorten zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und Unterlassung verurteilt worden war. Gegen Kokopelli hatten auch der Rat und die Kommission der EU sowie die Regierungen Frankreichs und Spaniens Partei ergriffen.

In ihrem umfangreichen Schlussantrag bezieht sich Juliane Kokott positiv auf die Erhaltung der Agrobiodiversität, benennt die Gefahr der Zerstörung dieser Vielfalt durch die Dominanz des industriellen Saatgutes und würdigt den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (ITPGR-FA) als Rechtsquelle. Kokott zeigt auf, dass das gegenwärtig noch bestehende Vermarktungsverbot für bäuerliches Saatgut eine völlig überzogene Maßnahme ist, die keinen Bestand haben kann. Folgt das Gericht diesem Antrag, wird die EU-Kommission die entsprechenden Passagen in den verschiedenen EU-Richtlinien zum Saatgutrecht aufheben müssen und die Mitgliedstaaten der EU auffordern müssen, dem zu folgen.

Für Rückfragen:
in Deutschland: Saatgutkampagne "Zukunft Säen - Vielfalt ernten" www.saatgutkampagne.org
Andreas Riekeberg, Tel.++49 (0)170-1125764, Email: info@saatgutkampagne.org

in Österreich: ÖBV (Österreichische Berg-und Kleinbäuer_innen-Vereinigung) / Via Campesina Austria Heike Schiebeck, Tel.: ++43 (0)4238-8705, Email: heike.schiebeck@gmx.at

Plädoyer der Generalanwältin: tinyurl.com/8axukqe

 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.saatgutkampagne.org
info@saatgutkampagne.org
    

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