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Presse-Stelle:  Die Verbraucher Initiative e.V., D-13088 Berlin
Rubrik:Gesundheit & Wellness    Datum: 23.02.2018
Wenn Angehörige Pflege brauchen
Die VERBRAUCHER INITIATIVE über Pflegeantrag und -leistungen
Berlin, 23. Februar 2018. Schaffen Angehörige das Anziehen, Einkaufen oder andere alltägliche Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ohne Hilfe, gelten sie als pflegebedürftig. Wie sie Pflegeleistungen beantragen und welche Angebote es gibt, sagt die VERBRAUCHER INITIATIVE in ihrem neuen Themenheft "Pflege organisieren".

Ratsam ist es, mit den Pflegebedürftigen und der Familie zu besprechen, wobei Unterstützung benötigt wird, wie der Pflegealltag aussehen und die Betreuung ablaufen soll. "Stellen Sie so bald wie möglich gemeinsam den Pflegeantrag bei der Pflegekasse", so Alexandra Borchard-Becker, Fachreferentin bei der VERBRAUCHER INITIATIVE. Pflegeversicherte beantragen die Pflegeleistungen zunächst formlos, z. B. per E-Mail oder telefonisch, und erhalten daraufhin ein Antragsformular zum Ausfüllen. Wollen Familienmitglieder das für ihre Angehörigen übernehmen, benötigen sie eine Vollmacht. In dem Formular sind die verschiedenen Leistungsarten aufgeführt, die die Pflegeversicherung bietet. Was sie im Einzelnen bedeuten, kann eine Pflegeberatung erläutern. Darauf haben nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch die Angehörigen Anspruch. "Nutzen Sie eine solche Beratung, um sich zu informieren und zu klären, welche Leistungen in Frage kommen und welche Kombinationen sinnvoll sind, um die Pflege so gut wie möglich dem Bedarf anzupassen", empfiehlt die Fachreferentin. Adressen von Pflegestützpunkten und anderen Beratungsstellen in der Nähe kann die Pflegekasse nennen.

Ist der Antrag gestellt, beauftragen die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder eine vergleichbare Stelle, ein Pflegegutachten zu erstellen. Bei einem Hausbesuch überprüft ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit und ermittelt den Pflegegrad. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, ob die beantragten Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden. Das Ergebnis erhält der Versicherte als Pflegebescheid. "Bereiten Sie sich auf diese Begutachtung vor. Wenden Sie sich dazu ebenfalls an die Pflegeberatung und lassen Sie sich Tipps für den Termin geben", rät Frau Borchard-Becker.

Viele Pflegebedürftige möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben. Informationen über passende Pflegeangebote und wie sie sich kombinieren lassen, bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE in der Broschüre "Pflege organisieren". Sie richtet den Blick auch auf die pflegenden Angehörigen und nennt Entlastungsangebote, die eine Auszeit ermöglichen. Das 16-seitige Heft kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com bestellt oder heruntergeladen werden.


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