Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
 








  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Essen & Trinken alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort    Art 
Hilfe   neue Suche  alle Pressestellen anzeigen 
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 06.11.2018
Schulze legt Plan für Glyphosat-Ausstieg vor
Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen
Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat - entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern."

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: "Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang."

Glyphosat hat wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe gravierende Folgen für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Als Totalherbizid vernichtet es ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.

Die Bundesregierung hat sich aus diesen und anderen Gründen im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess, den das Bundesumweltministerium mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam gehen will. Ein Verbot des Mittels u.a. in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen.

Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es zudem möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen:
  • ein Verbot des Glyphosateinsatzes in ökologisch sensiblen Gebieten und in Wasserschutzgebieten,
  • ein Verbot für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung und die Sikkation im Ackerbau sowie bei Sonderkulturen; diese Teilverbote dürfen durch pauschale Rückausnahmen nicht leerlaufen,
  • die Festlegung eines generellen Gewässerabstandes in Anlehnung an die Regelungen zu den Gewässerrandstreifen
Durch ein solches Maßnahmenbündel ließe sich der Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das BMU in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet.

Parallel dazu wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Demnach müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als "Biodiversitätsfläche" vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Als Biodiversitätsflächen werden vom UBA unter anderem Blühflächen und Brachen anerkannt, sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Im Schnitt soll der Anteil dieser Flächen bei 10 Prozent liegen, je nach ökologischer Wertigkeit. Dieser Wert wird von Fachleuten als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere empfohlen.

Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet.

Das EU-Recht schreibt ausdrücklich vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, haben.

Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

23.04.2024
So viel blühende Vielfalt - und dann rollt der Bagger an Zum europaweiten Tag der Streuobstwiese mahnt der NABU zum besseren Schutz

22.04.2024
Ursachen statt Symptome bekämpfen - für effektive Wiederaufforstung müssen wir endlich die planetaren Grenzen respektieren Das Bergwaldprojekt zum internationalen Tag des Baumes am 25. April 2024

Die solare Weltrevolution Die Kriege der letzten zwei Jahrhunderte stellen uns vor diese Alternative: "Kriege um Öl oder Frieden durch die Sonne"

Elf Jahre nach Rana-Plaza Textilfabriken sicherer, aber Auslöser der Katastrophe bleiben

Label für emissionsreduzierten Stahl Wichtiger erster Schritt in die Transformation der Stahlindustrie


Adapteo baut temporäre Büros für Gigafactory in Heide Modulbau-Unternehmen überzeugt mit der Idee des zirkulären Systems


Premiere: SCHOTT produziert optisches Glas mit 100 Prozent Wasserstoff Großer Schritt für klimafreundliche Spezialglas-Produktion


Incycle - rundum nachhaltig Das Soft-Seating Programm besteht zu 90 - 95 % aus recycelten Materialien


PTA IT-Beratung erhält Siegel "Klimaneutral durch Kompensation" von PRIMAKLIMA Unternehmen erreicht damit seine Klimaziele


"Der Earth Day erinnert uns daran, wie wichtig es ist, sich gemeinsam für den Schutz unserer Umwelt einzusetzen." Kommentar von Gerald Pichler, CEO von BE-terna, zum Earth Day


Fit mit Fensterputzen VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zum Frühjahrsputz

20.04.2024
Innovative Fachbodenregale mit Stecksystem für optimierte Lagerprozesse Flexibel, skalierbar und werkzeuglos montierbar


19.04.2024
Beim Geld hört das Engagement für den Klimaschutz schnell auf So denken die Deutschen über die Auswirkungen der Energiewende


BMUV fördert Projekte für Natürlichen Klimaschutz in ländlichen Kommunen mit knapp 200 Millionen Euro Neues Förderprogramm des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz geht in die Umsetzung

"Das Beste an meinem Beruf ist, Menschen zu helfen und passgenaue, individuelle Lösungen für sie zu finden!" Interview mit Jacqueline Neubrand zum Karriereweg Orthopädietechnik anlässlich des "Girls' Day & Boys' Day" am 25. April


Nachhaltig, zusammen, laut: Messe München wird 700. BNW-Mitglied


Tag der Erde: Planet vs. Plastic VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Vermeidung von Mikroplastik


18.04.2024
Gasnetze: Bürger:innen brauchen Verlässlichkeit Berichterstattung über "Green Paper" des Bundeswirtschaftsministeriums verunsichert Verbraucher:innen

Plastikmanifest: Breites Bündnis fordert eine #plastikwende Verhandlungen über globales Plastikabkommen beginnen in Ottawa

Studie: Warum wir für kommunalen Klimaschutz das Grundgesetz ändern müssen Machbarkeitsstudie "Gemeinschaftsaufgabe kommunaler Klimaschutz" vorgestellt.