Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
 








  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Umwelt & Naturschutz alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort    Art 
Hilfe   neue Suche  alle Pressestellen anzeigen 
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  WEEE Return GmbH, D-12055 Berlin
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 24.02.2017
Werden die Recyclingquoten mit Hilfe des Elektrogerätegesetzes erreicht?
Novellierung des ElektroG trat 2015 in Kraft
Im Oktober 2015 wurde die sogenannte WEEE-Richtlinie 2012/19 der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich dabei um eine Novellierung der Richtlinie 2002/96/EG. Hinter diesen Zahlen und Abkürzungen verbirgt sich das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches das Inverkehrbringen (Handel), die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Um die Wiederverwertungsquote weiter zu erhöhen, die umweltgerechte Entsorgung zu verbessern und die Ressourceneffizienz zu steigern, trat 2015 eine Novellierung des ElektroG in Kraft. Aktuell laufen wir Gefahr die vorgeschriebenen Quoten der EU zur Rücknahme und Wiederverwertung von Elektroschrott trotzdem nicht zu erreichen. Den wenigsten Verbrauchern ist bewusst, dass sie beim Verfehlen der Quoten eine hohe Mitschuld tragen.

Gesetzesänderung zur Erlangung der Wiederverwendungsquote bei Elektrogeräten
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union sollen Verwertungsquoten je Gerätekategorie von 75 bis 85 Prozent und Recyclingquoten von 55 bis 80 Prozent erzielt werden (Quelle: Umweltbundesamt). Dafür ist es notwendig, dass 45 Prozent des Durchschnittsgewichts aller Elektronikaltgeräte, die in den vergangenen 3 Jahren verkauft wurden, gesammelt werden. Ab 2019 wird sogar eine Quote von 65 Prozent gefordert. Um diese Vorgaben zu erreichen und die Möglichkeiten für den Endverbraucher zur Rückgabe zu erleichtern, wurden strenge Auflagen beim Elektrogerätegesetz beschlossen.

Ziele des ElektroG2 - Alle sind gefordert
2005 wurde in Deutschland erstmalig das Verursacherprinzip (PPP=Polluter-Pays-Principle) in Bezug auf die Elektronikschrottentsorgung eingeführt. Im Rahmen des ElektroG gelten als Hersteller nicht nur Produzenten von Elektrogeräten, sondern ebenso
  • Unternehmen, die Elektronikgeräte unter ihren Namen herstellen lassen und in Deutschland vertreiben.

  • Firmen, die Ware anderer Anbieter unter Ihrer Marke in Deutschland verkaufen. Alle Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte nach Deutschland importieren und hier verkaufen.

  • 'Distance Sellers' (Exporteure), die sowohl Hersteller als auch Händler sein können und Elektronikgeräte via Fernkommunikationstechnik (Internet, TV oder Telefon) an private Kunden innerhalb der EU verkaufen.

Neu ist, dass seit dem 24.10.2015 nicht nur Hersteller, sondern auch Händler in die Verantwortung genommen werden. Händler, die Elektronikgeräte auf einer Warenfläche von über 400 Quadratmetern (stationäre Händler) oder Lager bzw. Regalfläche (Onlinehändler) vertreiben, müssen Kleingeräte (nicht größer als 25 Zentimeter) kostenlos zurücknehmen. Bei größeren Geräten gilt das Prinzip 1:1: Ein Gerät muss nur dann zurückgenommen und entsorgt werden, wenn gleichzeitig ein gleichartiges Gerät erworben wird.

Viele Händler finden diese Regelungen ungerecht und überzogen, da sie einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten. Besonders Onlinehändler fühlen sich überfordert. Denn laut Gesetz muss die Rücknahme in zumutbarer Entfernung zum Endkunden erfolgen. Dies ist nur mit einem breitflächigen Rücknahmenetzwerk möglich, über welches WEEE Return verfügt. Das Aufschieben, sich mit dem Thema ElektroG weiter auseinander zu setzen, kann bald sehr teuer werden. Sollten Händler sich weigern, ein Rücknahmesystem einzuführen, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ab Sommer 2017.

Auch wenn die Neuerungen negativ aufgenommen wurden und einen Mehraufwand für Händler bedeuten, leistet das ElektroG einen hohen umweltrelevanten Zweck.

Neben den Händlern sind auch die Verbraucher gefragt
Viele Verbraucher tendieren leider dazu, kaputte Elektrogeräte weiterhin im Hausmüll zu entsorgen und auf das Beste zu hoffen. Dies ist jedoch strengstens verboten und kann mit einem Bußgeld enden. Elektroschrott darf auch nicht mehr an Schrotthändler verkauft oder übergeben werden, sondern muss über den Handel, bzw. kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Es sollte dabei jedoch darauf geachtet werden, dass persönliche Daten vor der Entsorgung von den elektronischen Geräten entfernt werden müssen. Wer sich immer noch unsicher ist, ob wirklich alle Daten entfernt wurden, kann sich dabei auch professionelle Unterstützung holen.

Damit Deutschland die angestrebten Verwertungs- und Recyclingquoten doch noch erreicht, müssen Händler und Verbraucher zusammenarbeiten. Händler müssen ihre Kunden ausreichend über die neuen Rückgabemöglichkeiten informieren. Verbraucher hingegen sind gefordert, sich von alten Elektronikgeräten zu trennen und somit die Sammel - und Wiederverwertungsquoten zu erhöhen.

Die WEEE Return GmbH ist der Full-Service-Partner für Recycling- und Entsorgungslösungen im Rahmen des Gesetzes über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG2) sowie der europäischen WEEE Direktive. In dem Gemeinschaftsunternehmen ergänzen sich die Kompetenzen der Elektro-Geräte Recycling GmbH (EGR) und der REMONDIS Electrorecycling GmbH.

Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

09.05.2024
Der ultimative Schallplatten- und Hifischrank heute erstmals auf der High End Hifi-Messe in München Nur die Möbelmacher aus Unterkrumbach können Möbel und Hifikomponenten aus dem gleichen Baum herstellen


07.05.2024
Naturschutz im Harz - gemeinsame Anstrengungen zur Bewältigung der Klimakrise dieUmweltDruckerei spendete über 300 heimische Laubbäume zur Aufforstung


Naturnahes Gärtnern schont Umwelt und Klima VERBRAUCHER INITIATIVE über mehr Nachhaltigkeit im Beet


06.05.2024
Zukunftsprogramm ohne Zukunft? 14 Verbände fordern: Pestizidreduktion wirksam angehen!

Allianz versichert Infrastruktur für Import von russischem Gas Versicherer als Unterstützer der fossilen Industrie

Zukunftsprogramm Pflanzenschutz BUND fordert konkrete Maßnahmen mit Finanzierungsplan, um Biodiversität zu schützen

Zahl der Woche: 150 - 150 der 1.136 Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg haben ein systematisches Energiemanagement oder sind auf dem Weg dahin Kostenloses online-Werkzeug Kom.EMS classic bundesweit im Einsatz

Weltladentag setzt Zeichen für Klimagerechtigkeit und Fairen Handel World Fair Trade Day am 11.05.2024

"History is not the past" Demokratie lernen - Politik mitgestalten in den Programmen des Jugendherbergswerks

Mein Lebensmittel wiegt weniger als angegeben Was kann ich tun?

DEN auf der Passivhaustagung in Innsbruck Internationaler Erfahrungsaustausch auf der Suche nach besserem Klimaschutz


Mehr als ein Fünftel des Deutschen Bundestags unterzeichnet in weniger als 24 Stunden die Striesener Erklärung Selbstverpflichtende Erklärung gegen Gewalt und für respektvollen Umgang findet überparteilich große Zustimmung - schon mehr als 300 Politiker*innen dabei


ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT Umweltfonds jetzt auch in Deutschland verfügbar


05.05.2024
Verständnis der verschiedenen Arten von Balkon-Solarsystemen


Für ein demokratisches, ökologisches und soziales Europa BN-Delegiertenversammlung in Würzburg


Solarstrom ist Sozialstrom Anschaffung lohnt sich finanziell und erst recht für die Umwelt und für das Klima

Das Zauberwort der Konservativen Eine der wichtigen, aber verdrängten geistigen Fragen unserer Zeit heißt: Was ist heute konservativ?

03.05.2024
Klimawandel: Bergwiesen in Gefahr Klimaerwärmung führt zu Humusrückgang


"Wissenschaftliche Daten helfen, geeignete Baumarten zu finden, die mit der Klimaänderung besser zurecht kommen" Untersuchungen von Forscherinnen und Forschern der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) und der Uni Trier

Artenvielfalt geht uns alle an! Garten- und Umweltexpert:innen bestätigen: Kleingärten sind wichtige Naturräume zum Erhalt der biologischen Vielfalt