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| ECO-News - die grüne Presseagentur |
Presse-Stelle: | Forest Finance Service GmbH, D-53119 Bonn |
Rubrik: | Einkaufen online & Versandhandel Datum: 21.11.2018 |
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ForestFinance ruft den Green Friday aus |
Statt für Technikkonsum und Plastikmüll wirbt ForestFinance dafür, etwas Nachhaltiges zu schaffen. |
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Bonn. Auch dieses Jahr werden wieder Milliarden Euro am Black Friday umgesetzt. Mehrheitlich technische Geräte landen im Online-Warenkorb. ForestFinance, der Bonner Anbieter von Waldinvestments, setzt hier ein symbolisches Gegengewicht mit dem "GreenFriday". Statt für Technikkonsum und Plastikmüll wirbt ForestFinance dafür, etwas Nachhaltiges zu schaffen: einen ökologischen Mischwald, der wichtigen Lebensraum für Tiere und Pflanzen, ein besseres Klima
Langfristige Werte statt schneller Konsum
Mit einem BaumSparVertrag können schon kleine Summen dafür sorgen, dass ein tropischer Mischwald in Panama entsteht. Das zahlt sich für alle aus: Umwelt, die Menschen vor Ort und BaumSparer gewinnen. Denn das eingesetzte Geld wird für die ökologische Aufforstungen von Mischwäldern auf Flächen genutzt, die gerodet und deren Böden durch Rinderherden ihrer Fruchtbarkeit beraubt wurden. Die so wieder geschaffenen tropischen Waldflächen dienen dem Klimaschutz als CO2-Speicher, als Lebens- und Rückzugsraum für seltene Tier- und Pflanzenarten - und zwar dauerhaft. Doppelten Lohn erntet auch der BaumSparer: Er erhält die Erträge aus dem ökologisch bewirtschafteten Wald und hinterlässt einen biodiversen artenreichen
Mischwald - auch für nachfolgende Generationen.
Das nachhaltige Konzept von ForestFinance hat sich bewährt: Rund 6,6 Mio. Euro hat das Bonner Unternehmen seinen BaumSparern und Kunden in den vergangenen Jahren aus Verkäufen von Holz und Kakao ausgezahlt. Auch ein guter Grund, um in ökologische Land- und Forstwirtschaft zu investieren und langfristig Werte zu schaffen.
Weitere Informationen unter: www.baumsparvertrag.de
Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Es handelt sich nicht um ein Einlagengeschäft. Das heißt, eine Einlagensicherung, wie sie für Bankguthaben besteht, existiert nicht.
Begrenztes Kontingent: Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 VermAnlG besteht keine Prospektpflicht.
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