"Seit Inkrafttreten der Pfandpflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen funktioniert die Gleichung "Pfand = Mehrweg = umweltfreundlich" nicht mehr", so Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. Zwar belasten Mehrwegflaschen in der Regel die Umwelt weniger als Einwegverpackungen, Verbraucher müssen jetzt aber genauer hinsehen, um die umweltfreundlicheren Flaschen zu erkennen. Denn anders als die Mehrwegflaschen fließen die Einwegverpackungen trotz des Pfands nach Gebrauch nicht wieder direkt in den Warenkreislauf zurück. Sie werden in ihre Grundbestandteile zerlegt und dann z.B. zu Kunststoffgranulat weiterverarbeitet. Wer seinen Durst umweltfreundlich löschen will, greift im Laden zur "echten" Mehrwegflasche. Erkennbar ist diese am Blauen Engel oder an der Aufschrift "Mehrweg". Davon profitiert die Umwelt: Eine Mehrwegflasche aus Glas kann bis zu 50 Mal befüllt werden. Ein Kasten mit 20 Mehrwegflaschen ersetzt so 1.000 Einwegflaschen. Es fällt weniger Abfall an und es werden weniger Ressourcen für die Herstellung von neuen Verpackungen benötigt. Mehrwegflaschen verbrauchen zudem in der Regel weniger Energie für die Reinigung als für die Herstellung von Ex- und Hopp-Verpackungen notwendig ist. "Auf Mehrwegflaschen mit dem Blauen Engel müssen Abfüllort und Postleitzahl angegeben sein. Verbraucher können gezielt zu dem Produkt mit dem kürzesten Anfahrtsweg greifen", erklärt Georg Abel. Eine andere Variante des umweltfreundlichen Durstlöschens bieten Trinkwassersprudler mit dem Blauen Engel. Eine CO2-Patrone reicht dabei für die Besprudelung von bis zu 100 Liter Wasser. Kosten, Kistenschleppen, Lagerung und Entsorgung für gekaufte Wasserflaschen entfallen. Ebenso die meist ressourcenintensive Herstellung von Verpackungsmaterial, die Entsorgung von Einwegverpackungen und die energieaufwendige Reinigung von Mehrwegflaschen. Auch Qualitätsansprüche erfüllen Blaue Engel-Sprudler: Ersatzteile müssen bis zu fünf Jahre nach Produktionsstop erhältlich sein und die CO2-Patronen müssen mindestens fünf Jahre nach Erhalt befüllt werden. Das Sonderthema "Durst löschen mit dem Blauen Engel" und weitere kostenlose Informationen zum Blauen Engel stellt die VERBRAUCHER INITIATIVE auf www.blauer-engel-nrw.de zur Verfügung.
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