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Rubrik:Energie & Technik    Datum: 16.11.2017
Änderung beim Zuschuss für Heizungsanlagen aus erneuerbaren Energien
Zum Jahreswechsel: Was sich 2018 beim Zuschuss für Heiztechnik mit erneuerbaren Energien ändert
Handwerker, die von Eigenheimbesitzern mit der Installation einer umweltschonenden Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien beauftragt werden, sollten ihre Kunden jetzt über eine wichtige Änderung bei der lukrativen staatlichen Förderung (Marktanreizprogramm) informieren: Bevor Eigenheimbesitzer ab dem 1.1.2018 den Handwerker ihres Vertrauens beauftragen, müssen sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für den Zuschuss stellen. Eine Übergangsregelung gibt es für jene Fälle, in denen der Einbau einer effizienten modernen Heizungsanlage noch 2017 beim Handwerker beauftragt wird, diese aber erst 2018 installiert werden kann.

Es ist Heizsaison, doch in deutschen Heizungskellern sorgen überwiegend technisch veraltete und ineffiziente Heizungen für Wärme und warmes Wasser: nur 17 Prozent der Heizungsanlagen arbeiten laut Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie effizient und nutzen zugleich erneuerbare Energien. Die Energieverschwendung im Heizungskeller hat ihren Preis: Sie treibt den Energieverbrauch und die Energiekosten hoch und ist zudem schädlich für das Klima. Da versteckt sich ein enormes Potenzial für Heizungsmodernisierungen. Zumal sich die Bundesregierung im Rahmen der Energiewende das Ziel gesetzt hat, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Als finanziellen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deshalb mit seinem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, kurz MAP genannt, jährlich 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung: Eigenheimbesitzer, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und weitere Antragsberechtigte wie etwa gemeinnützige Organisationen erhalten vom Staat einen lukrativen Zuschuss, wenn sie ihre ineffiziente mit Öl oder Gas betriebene alte Heizungs- oder Wärmeanlage durch eine umweltschonende effiziente Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage ersetzen. Wer bei Errichtung eines Neubaus von vorneherein auf erneuerbare Energien setzt, kann auch eine Förderung erhalten.

Rund 1,7 Millionen umweltschonende Heizungsanlagen wurden seit dem Jahr 2000 gefördert. Im vergangen Jahr bekamen 79.452 Hausbesitzer die Zuschüsse aus dem MAP für ihre persönliche Wärmewende im Eigenheim gezahlt. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwiesen, das auch die Förderanträge bearbeitet. "Diesen Zuschuss können Handwerksbetriebe in ihr Angebot an die Kunden integrieren, wenn diese ihre alte Heizung modernisieren und auf Wärme aus erneuerbarer Energie umsteigen möchten ", betont Michel Durieux, Referatsleiter Energie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Erst Antrag stellen, dann Handwerker beauftragen!
Handwerksbetriebe im Bereich Sanitär, Heizung, Klima (SHK), die von Eigenheimbesitzern jetzt oder in nächster Zeit mit dem Einbau einer umweltschonenden Heizungsanlage beauftragt werden, sollten ihre Kunden deshalb frühzeitig informieren, dass es zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung beim Antragsweg für das MAP gibt. Das BMWi vereinheitlicht für alle Antragsteller den Weg zur Förderung: Ab 1.1.2018 müssen alle Eigenheimbesitzer den Antrag auf Zuschuss beim BAFA einreichen, bevor sie einen SHK-Handwerker mit dem Einbau einer effizienten Heizungsanlage beauftragen. Bisher galt das so schon für Unternehmen und Kommunen und meistens, wenn die Heizungsanlage in einem Neubau installiert werden sollte. Ab 2018 gilt: Erst wenn eine Eingangsbestätigung des BAFA für den Antrag vorliegt, kann der Handwerker mit der Installation beauftragt werden. Nachdem die umweltschonende Heizung eingebaut und in Betrieb genommen wurde, reicht der Hausbesitzer in einem zweiten Schritt den Verwendungsnachweis sowie die erforderlichen Rechnungen und Belege beim BAFA ein und erhält den Zuschuss. Vor der Antragsstellung kann der Handwerksbetrieb bereits mit Planungsarbeiten beauftragt werden und diese auch durchführen, ohne den Zuschuss zu gefährden.

Wie ist der Übergang geregelt?
Für jene Fälle, in denen ein Handwerksbetrieb noch 2017 von einem Eigenheimbesitzer beauftragt wurde, eine Heizungsanlage einzubauen, diese aber erst 2018 installiert werden kann, gibt es eine Übergangsregelung. Die Antragsteller können den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizung stellen, wenn Sie eine entsprechende Erklärung für die Übergangsfrist beim BAFA einreichen. Die Inbetriebnahme der Heizung und die Antragsstellung müssen allerdings vor dem 30. September 2018 erfolgt sein.

Im vergangenen Jahr wurden rund 13 Prozent der hierzulande benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Da ist noch viel Luft nach oben. Gründe dafür, dass immer noch ein Großteil der Wohnungen mit Öl und Gas beheizt werden, sind wohl die derzeitigen Rohstoffpreise und die häufig höheren Investitionskosten für Solarthermie- und Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. "Die höheren Investitionskosten relativieren sich, wenn man sie vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten sieht und sie auf den Lebenszyklus der Heizung umrechnet. Zusätzlich werden sie durch den staatlichen Zuschuss abgefedert", sagt Durieux.

Wieviel Zuschuss gibt's für welche Heizungsanlage?
Das Prinzip beim MAP-Zuschuss: Je effizienter und umweltschonender die Heizungsanlage zur Wärme- und Warmwasserversorgung aus erneuerbaren Energien, desto mehr Geld gibt es vom Staat: Für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung liegt der staatliche Zuschuss bei mindestens 4.500 Euro, für Pelletkessel mit Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro und für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage, die sowohl die Heizung unterstützt als auch Warmwasser liefert, mindestens 2.000 Euro.

Einen Zusatzbonus von 20 Prozent des Förderbetrags plus 600 Euro pauschal gibt es oben drauf, wenn eine veraltete Heizung ausgetauscht und das ganze Heizsystem optimiert wird. Lässt ein Eigenheimbesitzer beispielsweise einen Pelletkessel mit Wärmespeicher im Keller installieren, so bekommt er zum Zuschuss von 3.500 Euro noch weitere 1.300 Euro Zusatzbonus durch das sogenannte "Heizungspaket" ausgezahlt. Das macht 4.800 Euro Zuschuss insgesamt. Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits mit MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren lassen.

Und wie hoch liegen die Betriebskosten im Vergleich? "Verglichen mit den fossilen Brennstoffen Öl oder Gas, deren Vorräte begrenzt sind, ist Biomasse als Brennstoff klimafreundlich und billiger in den Betriebskosten", erklärt der Energiewissenschaftler Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu). Eine Solarwärme-Anlage spart laut Pehnt in der Regel etwa 10 bis 20 Prozent an Betriebskosten ein. Welche Heizungsanlage am besten zu einem Gebäude und seiner Lage passt, sollten Hausbesitzer als ersten Schritt durch einen Energieberater oder einen entsprechend für Energieberatung qualifizierten Handwerksbetrieb klären lassen.

Weitere Informationen zur MAP-Förderung und zu umweltschonenden Heizungsanlagen finden Sie unter www.bafa.de und machts-effizient.de/MAP sowie der BAFA-Hotline 06196 908-1625.

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