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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 02.01.2019
Tipps zum Upcycling von Weihnachtsgebäck
So lassen sich die weihnachtlichen Reste sinnvoll verwerten
Weihnachten ist vorbei - und meist bleiben viele Süßigkeiten übrig. Wie sich weihnachtliches Gebäck verwerten lässt, zeigen die folgenden Tipps der Initiative Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Plätzchen: Schichten nach englischer Tradition
Zimtsterne lassen sich hervorragend als Kuchenboden wiederverwerten. © LUM3N, pixabay.comZimtsterne lassen sich hervorragend als Kuchenboden wiederverwerten. Foto: LUM3N, pixabay.com
Zimtsterne, Vanillekipferl und andere Mürbeteigplätzchen lassen sich in zerbröselter Form vielfältig verwenden: Sie geben zum Beispiel einen leckeren Kuchenboden für Cheesecake ab, verfeinern als Streusel Joghurt oder Crumble und schmecken als knuspriges Extra in Eiscreme. Eine weitere Variante ist das sogenannte Trifle, eine englische Süßspeise, bei der die Teigbrösel zuerst mit Schnaps oder Likör beträufelt und dann mit Pudding- oder Quarkcreme und Früchten in kleinen Dessertgläsern geschichtet werden. Beim Zusammenstellen der Zutaten sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Spekulatius: Ein würziger Brotaufstrich
Aus übrig gebliebenen Spekulatius wird ein leckerer Aufstrich fürs Frühstücksbrot. Dafür die Gewürzkekse mit einem Mörser oder einem Mixer zu einem möglichst feinen Pulver verarbeiten. Dann Kondensmilch und ein kleines Stück zerlassene Butter unterheben und das Ganze so lange verrühren, bis eine glatte, streichfähige Masse entsteht. Zum Schluss kann man den Aufstrich nach Belieben süßen und mit Zimt, Anis, Nelken, Muskatnuss oder Kardamom abschmecken. In Einweckgläser abgefüllt und im Kühlschrank aufbewahrt ist er mehrere Wochen haltbar.

Lebkuchen: Die besondere Note für Deftiges
Ausgetrocknete Lebkuchen verleihen herzhaften Gerichten wie Rotkohl oder dunklen Soßen für Sauerbraten und Wild eine würzige Note. Für die Bratensoße braucht es nur ein kleines Stück getrockneten Lebkuchen ohne Zucker- oder Schokoladenüberzug. Dieses wird zunächst gerieben und für etwa zehn Minuten in Wasser, Milch, Sahne oder Wein eingeweicht. Dann werden die Raspeln unter die Bratensoße gerührt und für eine Viertelstunde mitgekocht. Zum Schluss nur noch die Soße abseihen und servieren. Die eingeweichte Lebkuchenmasse schmeckt übrigens auch sehr gut als Füllung in Bratäpfeln.

Christstollen: Ein winterlicher Armer Ritter
Richtig gelagert und verpackt kann sich ein guter Christstollen über mehrere Monate halten. Einmal angeschnitten trocknet er aber schnell aus. Das ist jedoch kein Grund, den Stollen zu entsorgen. Aus den eingetrockneten Resten lässt sich eine winterliche Variante vom Armen Ritter zubereiten. Dafür die Stollenscheiben für fünf bis zehn Minuten in einer Mischung aus Eiern und Milch einweichen und anschließend in etwas Butterschmalz von beiden Seiten goldbraun braten und dann pur oder mit Vanilleeis und Fruchtkompott genießen.

Schokolade: Ein süßer Mantel für Früchte
Reste von Weihnachtsmännern, Konfekt oder schokoladener Christbaumschmuck lassen sich nach den Festtagen für heiße Trinkschokolade oder zum Backen von verschiedensten Kuchen und Muffins verwenden. Eingeschmolzen verwandeln sie Cornflakes im Handumdrehen in knusprige Schokoflocken oder werden - verfeinert mit einem Schuss Cremelikör oder Obstbrand - zu einem leckeren Schokoladen-Fondue.

Hintergrund
Initiative Zu gut für die Tonne!
Pro Person und Jahr werfen wir rund 55 Kilogramm Lebensmittel in die Tonne. Und das sind nur die Abfälle, die in den Privathaushalten anfallen. Wie sich Lebensmittelabfälle reduzieren lassen, zeigt die Initiative Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Akteure aus Industrie, Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherverbänden, Kirchen und NGOs unterstützen die Initiative. Unter www.zugutfuerdietonne.de finden sich Tipps zu Lebensmittellagerung und -haltbarkeit, Fakten zur Lebensmittelverschwendung sowie Rezepte für beste Reste.


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