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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 05.07.2018
"Nur verpflichtende und einfache Kennzeichnung bringt Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher"
Rheinland-pfälzische Ernährungsministerin fordert Bund zu Verbesserungen beim Tierwohlkennzeichengesetz auf
"Eine freiwillige Kennzeichnung von Fleischprodukten kann nur der erste Schritt sein: Um Verbraucherinnen und Verbraucher an der Ladenkasse Transparenz zu gewährleisten, ist künftig eine verpflichtende und einfache Kennzeichnung notwendig", sagte Umwelt- und Ernährungsministerin Ulrike Höfken zum Entwurf des Tierwohlkennzeichengesetzes des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Der Lebensmitteleinzelhandel habe bereits reagiert und ein Kennzeichnungssystem entwickelt, das die bestehenden Initiativen bündelt und in verschiedenen Haltungskategorien gliedert. Leider schaffe es das vorgeschlagene System des Bundes nicht, die bestehende Labelflut zu verringern, so Höfken weiter.

"Dabei liegt die Lösung längst auf dem Tisch: Die Eier-Kennzeichnung ist bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt und anerkannt. Auf jeder Frisch-Eierpackung steht die 0 für ökologische Erzeugung, die 1 für Freilandhaltung, die 2 für Bodenhaltung und die 3 für Käfighaltung. "Hier sollte der Bund ansetzen und diese Systematik als Vorbild für ein Fleisch-Kennzeichnungssystem nutzen. Dazu haben die Bundesländer bereits im Herbst 2015 einen Vorschlag erarbeitet und dargelegt, wie die Kennzeichnung der Haltungsform auf frischem Fleisch umgesetzt werden kann", erläuterte die Ministerin.

79 Prozent der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich ein staatliches Tierwohllabel und 88 Prozent der Befragten würden mehr Geld für Lebensmittel ausgeben, wenn diese aus Haltungen mit höheren Tierwohl-Standards stammen, ergab der Ernährungsreport des Bundes. Höfken betonte: "Die Zahlen sprechen für sich. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher spielt der Tierschutz beim Einkauf eine zentrale Rolle. Nur sieht der Entwurf des Tierwohlkennzeichengesetzes bislang kein verpflichtendes Kennzeichnungssystem für alle Produkte tierischen Ursprungs vor, das auf einen Blick erkennen lässt, wieviel Tierschutz tatsächlich im eingekauften Lebensmittel steckt."

Zur Unterstützung der teilnehmenden Betriebe sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Förderung vor. Dazu muss gemeinsam mit den Bundesländern erörtert werden, wie die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie die Mittel des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) eingesetzt werden können. "Das ist sinnvoll. Zur Umsetzung der Tierwohl-Maßnahmen muss jedoch sichergestellt sein, dass gerade bäuerliche Betriebe von der Förderung partizipieren können", erklärte die Ministerin. Denn bäuerliche Betriebe schaffen Wertschöpfung in der Region, ermöglichen kurze Transportwege und Lieferketten sowie einen direkten Kontakt zwischen Erzeugern, Einzelhandel und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das schaffe bei den Kundinnen und Kunden in besonderem Maße Vertrauen und Transparenz, führte Höfken abschließend an.

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