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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Mode & Kosmetik    Datum: 21.02.2018
Neue Vorwürfe wegen Profit mit Gefängnisarbeit in China
INKOTA fordert entschlossenes Handeln von H&M und C&A
Unternehmen wie H&M und C&A dürfen keine Geschäfte mit Produkten aus Gefängnis- und Zwangsarbeit machen. Das stellt das entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk nach Bekanntwerden neuer Vorwürfe aus China klar. Der Fall des ehemaligen Journalisten Briton Peter Humphrey zeigt, dass die vorhandene Transparenz nicht ausreicht. Die Unternehmen müssen in Sachen Menschenrechte die Nachverfolgbarkeit ihrer Produkte, das Lieferkettenmanagement und ihre unabhängigen Kontrollsysteme verbessern. Eine angemessene gesetzliche Regulierung würde darüber hinaus einen besseren politischen Rahmen setzen.

"Wenn Unternehmen ihrem Anspruch gerecht werden wollen, mit Produkten aus Gefängnisarbeit keine Geschäfte zu machen, dann müssen Sie den aktuellen Vorwürfen mit allen Möglichkeiten, die sie haben, nachgehen", betont Berndt Hinzmann, Fachreferent für die Kampagne für Saubere Kleidung bei INKOTA. "Bei dieser und bei allen Auftragsvergaben muss eine Sorgfaltsprüfung in Sachen Menschenrechte durchgeführt werden. Außerdem müssen Einkaufspraxis und Lieferantenmanagement so umgestellt werden, dass grundsätzlich eine Verletzung der Menschenrechte bei der Arbeit ausgeschlossen ist. Dabei darf es einfach nicht zu Verstößen kommen!"

Die neuen Vorwürfe beziehen sich auf einen Bericht des ehemaligen Journalisten und Häftlings Briton Peter Humphrey, der über 23 Monate in China inhaftiert war - unter dem Vorwurf illegal Informationen über chinesische Staatsangehörige gesammelt zu haben. INKOTA kennt solche Berichte aus den vergangenen Jahren. Es ist bekannt, dass Häftlinge in Gefängnissen in China für verschiedene Firmen arbeiten. Der Name H&M taucht dabei nicht zum ersten Mal auf.

H&M und C&A verweisen in ihren Verhaltenskodizes darauf, dass Zwangs- und Gefängnisarbeit für ihre Produkte ausgeschlossen sind und orientieren sich an den ILO-Konventionen 29 und 105 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). In letzter Zeit haben beide Unternehmen wiederholt ihr Engagement in Sachen Transparenz betont. "Der Fall macht jedoch deutlich, dass das Online-Stellen von Zulieferlisten allein nicht ausreicht, um die genannten Probleme und andere Risiken zu verhindern", so Hinzmann weiter. "Nur wenn die Nachverfolgbarkeit der Produkte, das Lieferkettenmanagement und die unabhängigen Kontrollsysteme verbessert werden, ist eine Wahrung der Menschenrechte möglich. Außerdem gilt es mit einer angemessenen gesetzlichen Regulierung einen besseren politischen Rahmen zu setzen."

Im konkreten Fall fordert INKOTA die Unternehmen auf, mit Briton Peter Humphrey Kontakt aufzunehmen und außerdem zu prüfen, wo im angegebenen Zeitraum Aufträge platziert und wo eventuell illegale Unteraufträge in das Gefängnis vergeben worden sind.

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