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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 17.01.2022
Beitrag der EU zur Energieeffizienz in Unternehmen ist unklar
EU-finanzierte Energieeffizienzprojekte leisten nur bescheidenen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele
Hinsichtlich des Beitrags, den EU-Mittel zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen leisten, muss mehr Klarheit geschaffen werden. Dies fordert der Europäische Rechnungshof in einem heute veröffentlichten Sonderbericht. Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die EU-Finanzierung nach wie vor nur unzureichend am Bedarf der Unternehmen ausgerichtet ist. Zwar könnten anhand des bestehenden Überwachungsrahmens die erwarteten Ergebnisse nicht erfasst werden, doch gehen die Prüfer davon aus, dass diese nur einen begrenzten Beitrag zu den Energieeffizienzzielen der EU leisten. Ferner fanden die Prüfer Belege dafür, dass eine Reihe von Projekten wohl auch ohne öffentliche Unterstützung erfolgreich gewesen wäre.

Im Rahmen des ambitionierten Ziels der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, spielt Energieeffizienz eine zentrale Rolle. Es bedarf hier jedoch noch erheblicher Anstrengungen, wobei den Unternehmen ein wichtiger Part zukommt. Daher hat die EU - neben den Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten - zwischen 2014 und 2020 erhebliche Mittel für die Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen bereitgestellt.

Die Prüfer stellen fest, dass die geplante Unterstützung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik in den letzten Jahren zurückgegangen ist, und zwar von insgesamt 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2020. Darüber hinaus konzentrierten sich die meisten Ausgaben auf einige wenige Mitgliedstaaten: Rund zwei Drittel der zugewiesenen Mittel für Energieeffizienz in Unternehmen entfielen auf gerade einmal fünf Mitgliedstaaten (Tschechien, Polen, Deutschland, Italien und Bulgarien).

"Die Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen, unabhängig davon, in welchem Sektor sie tätig sind, ist von entscheidender Bedeutung, wenn die EU ihr Ziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, erreichen will", so Samo Jereb, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Bislang bleibt jedoch unklar, wie sich die EU-Finanzierung tatsächlich auf die Energieeffizienz der Unternehmen auswirkt."

In dem Bericht wird infrage gestellt, ob die EU-Finanzierung wirklich einen Mehrwert erbringt. Es sei unbestritten, dass EU-Zuschüsse eine Rolle spielten, wenn Unternehmen Investitionsentscheidungen treffen. In den meisten Fällen seien die geförderten Investitionen jedoch bereits geplant gewesen. Mit anderen Worten: Viele Projekte wären auch ohne EU-Unterstützung durchgeführt worden. Selbst ohne öffentliche Unterstützung seien Investitionen in Energieeffizienz im Allgemeinen wirtschaftlich, so die Prüfer. Schätzungen zufolge sei es günstiger, eine Energieeinheit einzusparen, als für die gleiche Menge an Strom - der hauptsächlich genutzten Energiequelle - zu bezahlen. Diese Feststellung gelte umso mehr, als die Energiepreise zuletzt deutlich gestiegen seien.

Der Gesamtbeitrag der EU-Finanzierung ist nur schwer zu bestimmen. Die Prüfer stellen fest, dass eine Leistungsbewertung auf EU-Ebene nicht möglich sei, denn die nationalen Behörden verfügten zwar über Indikatoren, doch diese unterschieden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und bisweilen sogar zwischen Programmen in ein und demselben Mitgliedstaat.

Da auf EU-Ebene keine konsolidierten Informationen vorliegen, nahmen die Prüfer eigene Berechnungen vor. Sie gehen davon aus, dass die potenziellen Einsparungen, die durch die kofinanzierten Projekte in Unternehmen erzielt werden, etwa 0,3 % der Bemühungen ausmachen, die erforderlich sind, um die Energieeffizienzziele der EU für 2030 zu erreichen. Anders ausgedrückt: Die von der EU finanzierten Energieeffizienzprojekte werden nur einen bescheidenen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele leisten.

Hintergrundinformationen
Die Energieeffizienzrichtlinie ist das wichtigste Rechtsinstrument der EU im Bereich Energieeffizienz. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die nationalen Energieeffizienzziele zu erreichen, was wiederum zur Verwirklichung der EU-Ziele beiträgt. In ihren Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen legen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz bei der Energieversorgung, übertragung und verteilung sowie Maßnahmen für die Endnutzer fest.

Der Sonderbericht Nr. 02/2022 "Energieeffizienz in Unternehmen: Gewisse Energieeinsparungen, aber Schwachstellen bei der Planung und Projektauswahl" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) abrufbar.

Im Jahr 2020 veröffentlichte der Hof einen Bericht über die Investitionen der EU in die Energieeffizienz von Wohngebäuden sowie einen Bericht über die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung.

Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen Berichten ausspricht, wird umgesetzt.

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