Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
 








  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Politik & Gesellschaft alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort    Art 
Hilfe   neue Suche  alle Pressestellen anzeigen 
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 15.01.2022
Folterknechte und Klimaschänder müssen bangen
Ein Kommentar von Franz Alt
Darf ein deutsches Gericht einen syrischen Folterknecht verurteilen? Also Repräsentanten des deutschen Staates den Repräsentanten des syrischen Staates? Deutsche Rechtsprechung im Namen des syrischen Volkes?

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat genau das getan. Der 58-jährige Anwar R., ehemaliger Oberst des syrischen Geheimdienstes, wurde für schuldig befunden, für die Folter an über 4.000 Menschen und für den Tod von 27 Menschen wesentlich mitverantwortlich zu sein. Der Folterknecht wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er legte Berufung ein.

Die einhellige Meinung zu diesem Urteil: Ein historischer Schuldspruch und berechtigt. Und: Endlich! Sind wir jetzt auf dem Weg zu einer Weltjustiz?

Die Bundesanwaltschaft sieht den weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in einem Bürgerkriegsland. Und begrüßt das Urteil.

Der Angeklagte wurde verurteilt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Konkret: Neben Mord und Folter auch wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und wegen Freiheitsberaubung. Bei den Folterungen seien Schläge, Tritte und Elektroschocks eingesetzt worden. Dies wurde an Hand von mehreren tausend schrecklichen Fotos nachgewiesen. R. habe, so das Gericht, diese Taten maßgeblich angeordnet und überwacht.

Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, begrüßte diesen "historischen Schuldspruch" ebenfalls. Er sei vorbildlich für andere Rechtsstaaten. Sie sollten ebenfalls gegen brutale staatliche Menschenrechtsverletzungen vorgehen. Ähnlich äußerte sich der neue deutsche Justizminister Marco Buschmann.

Der syrische Schriftsteller Rafik Schami: "Hier hat ein Land gezeigt, was man von der eigenen Geschichte lernen kann, und solchen kaltblütigen Mördern gezeigt, dass sie, auch wenn sie flüchten, bestraft werden können." Der Täter war vor einigen Jahren aus Syrien nach Deutschland geflüchtet und wurde hier von einigen seiner Opfer erkannt. Der syrische Menschenrechtsaktivist Rafik Schami: "Dieses Urteil gibt uns die Hoffnung, dass das Regime fallen und wir frei sein werden".

In Fällen solch brutaler Menschenrechtsverletzungen dürfen und sollten sich ausländische Gerichte öfter einmischen. Dies sei, so die Süddeutsche Zeitung, "ein Glück". Syrien ist natürlich ein anderes Land und ein anderer Kulturkreis. Doch kein Bürgerkrieg der Welt rechtfertigt Menschenrechtsverletzungen wie sie leider auch in vielen anderen Ländern täglich passieren. Zum Beispiel in Vietnam, China, Russland, Kasachstan, Myanmar oder in Ägypten. In einige dieser Länder exportiert auch Deutschland Waffen, obwohl bekannt ist, dass solcher Waffenexport oft ein Beitrag zum Massenmord ist.

Vieles darf ein Staat frei entscheiden. Folter nicht. Dies gilt auch für das US-Gefangenenlager Guantanamo. Die noch junge Idee des "Weltrechtprinzips" verbietet das. Auch in Deutschland ist dieses Prinzips erst 2002 in die Paragrafen des Völkerstrafgesetzbuches gegossen worden. Und das war jetzt die Basis für das Koblenzer Urteil.

Doch nicht zu vergessen: Der Haupttäter, Syriens Präsident Assad, ist noch immer an der Macht. Millionen Syrer sind vor seiner Brutalität geflohen - auch nach Deutschland. Insofern gehen die Zustände im fernen Syrien auch uns etwas an. Folter und Mord sind bis heute zentrale Elemente des Assad-Regimes.

Menschenrechte sind oberstes Völkerrecht

Eine konsequente Völkerstrafjustiz darf keine Grenzen mehr kennen. Auch Klimaschutz sollte künftig oberstes Völkerrecht werden. Immerhin hat dazu das Bundesverfassungsgericht im April 2021 einen ersten Beitrag geleistet. Danach musste die Bundesregierung den deutschen Beitrag zum Klimaschutz deutlich verschärfen, um die Freiheitsrechte der künftigen Generationen zu schützen. Beide Urteile zeigen, dass sich das Völkerrecht in die richtige Richtung bewegt.

Für Folterknechte und für Klimaschänder wird es künftig riskanter, sich frei und unbehelligt zu bewegen. Gut so! Das Koblenzer Gericht hat Völkerrechtsgeschichte geschrieben. Ein schwacher, aber wichtiger Trost für die Opfer.

Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

19.04.2024
Tag der Erde: Planet vs. Plastic VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Vermeidung von Mikroplastik


15.04.2024
EU-Wahl: Das unterscheidet die Parteien beim Klima- und Naturschutz Auswertung des Abstimmungsverhaltens deutscher Parteien zeigt große Unterschiede

Nur Mut - Wie das "Wir" uns besser macht Josef Göppel-Symposium


Expertenrat für Klimafragen: Bundesregierung muss liefern Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2023 veröffentlicht


Einigung zum neuen Klimaschutzgesetz: Schlag gegen den Klimaschutz BUND-Vorsitzender zum vom BUND erstrittenen Klimaschutz-Urteil gegen die Bundesregierung

Ampel-Koalition darf sich nicht aus klimapolitischer Verantwortung stehlen Germanwatch enttäuscht von Einigung beim Klimaschutzgesetz


Einigung zum Klimaschutzgesetz und Solarpaket durch stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Regierungsfraktionen

FH Münster startet Master Nachhaltige Transformationsgestaltung Regelmäßige Online-Infoveranstaltungen für alle Studieninteressierten - das nächste Mal am 25. April


Beim Putzen auf die Umwelt achten Die VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zum Frühjahrsputz

14.04.2024
7 Wege, wie uns Digitalisierung gegen den Klimawandel hilft


Umweltfreundliche Ideen für verspätete Geburtstagswünsche


Was tun gegen stille Entzündungen im Körper?


13.04.2024
In Straßburg nur ein Scheinsieg für den Klimaschutz? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte setzt jetzt neuen Maßstab für mehr Klimaschutz

NICAMA meets Voelkel: Eine Haferdrink-Seife als vegane Alternative zur Schafmilchseife entsteht


12.04.2024
Veränderungen in Unternehmen integrieren

Erfolg: Gemeinwohl statt Ausverkauf! AbL begrüßt dauerhafte Verpachtung der BVVG-Flächen nach Gemeinwohlkriterien

Nama stellen klare Forderungen - Angst um Überreste der Völkermord-Opfer Deutsche Investitionen in grünen Wasserstoff in Namibia


Jetzt die Weichen für ein rechtskonformes und effizientes ESG-Reporting stellen Drei Säulen wichtig: Strategie - Datenbeschaffung - IT-Infrastruktur


11.04.2024
BUND-Einkaufsführer "Torffrei gärtnern" Moore und Klima schützen

Stoppt die Abholzung! 106.000 Menschen fordern Schutz für Rumäniens Wälder Erfolgreiche Petition für Rumäniens Ur- und Naturwälder