"Die Zulassungsverordnung sieht vor, dass E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h den Radweg oder, falls keiner vorhanden ist, die Fahrbahn nutzen sollen. Das Problem besteht darin, dass die vorhandene Radinfrastruktur oft noch nicht einmal für die sichere Abwicklung des Radverkehrs taugt. Eine zusätzliche Abwicklung von E-Rollern wird die Unfallgefahr auf Radwegen weiter erhöhen. Damit es nicht zu mehr Konflikten im Verkehrsraum kommt, muss für alle ausreichend Platz vorhanden sein. Unsere Städte sind bisher primär als autogerechte Städte organisiert: Dem Auto wird der meiste Raum zum Fahren und zum Parken bereitgehalten. Diese bestehende PS-Hierarchie im Verkehr muss dringend grundlegend überdacht werden. Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen muss daher Anlass sein, die Verkehrsräume zugunsten von Fußgängerflächen, Fahrradwegen und jetzt auch E-Rollern neu aufzuteilen. Dann können E-Roller einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten."
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