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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Familie & Kind    Datum: 05.02.2009
Grabsteine aus Kinderarbeit: Gerichtsurteil erhöht den politischen Druck
Die bayerische Landeshauptstadt München muss ihre Friedhofssatzung ändern.
(5.2.2009) Nach der Klage eines Münchner Steinmetzes hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am vergangenen Mittwoch entschieden, dass die seit April 2007 bestehenden Bestimmungen der Münchner Friedhofssatzung zu Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit nicht wirksam sind. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Damit sind den Kommunen beim Erlass kommunaler Satzungen nun erst einmal die Hände gebunden. Anders im Vergaberecht: Dort sind Änderungen der Wettbewerbsgesetze auf den Weg gebracht, die eine Berücksichtigung von sozialen, umweltbezogenen oder innovativen Aspekten ausdrücklich erlauben - übrigens nicht zuletzt auf Drängen der Landeshauptstadt München, die bundesweit eine Vorreiterrolle im Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit spielt. So haben inzwischen mehr als 150 deutsche Städte und Gemeinden die Münchner Initiative aus dem Jahr 2002 übernommen und schließen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beim Einkauf aus.

Bürgermeister Hep Monatzeder, der die Münchner Aktivitäten gegen Kinderarbeiten mit initiiert hat, sagt zu dem Urteil: "Mit unserem Engagement wollen wir einen kommunalen Beitrag zur Umsetzung der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation zur Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit leisten, die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Trotz des gestrigen Urteils wird die Landeshauptstadt München die Ziele dieser Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterverfolgen. Dabei werden wir auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Bevölkerung weiter für die Problematik ausbeuterischer Kinderarbeit in Steinbrüchen zu sensibilisieren. Das Thema bleibt auf der Agenda. Letztlich entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, mit welchen Grabsteinen sie ihrer Toten gedenken wollen."

Ähnlich sieht das Urteil der Referent für Gesundheit und Umwelt, Joachim Lorenz: "In der politischen Medienlandschaft heißt es: 'Bad news are good news.' Das gilt auch hier. Durch das für uns zunächst einmal negative Urteil kommt Bewegung in die Sache. Das Problem ist nun wieder ganz oben in der Politik angekommen, der Gesetzgeber muss hier reagieren. Wir werden über die kommunalen Spitzenverbände, wie dem Bayerischen Städtetage und Deutschen Städtetag, den Druck erhöhen."

Die Steinmetzinnung Oberbayern, die sich von Anfang an von der Klage der Ludwig Schneider Denkmale- und Stein AG (nicht Innungsmitglied) distanzierte, hat bereits erklärt, dass ihre Mitglieder trotz des VGH-Urteils weiterhin aus Drittländern nur zertifizierte Grabsteine beziehen wollen.

Referat für Gesundheit und Umwelt
Büro des Referenten, Öffentlichkeitsarbeit / Presse
RGU-BdR-OE
Bayerstraße 28a
80335 München

Telefon +49 - 89 - 233 - 4 75 09
Telefax +49 - 89 - 233 - 4 75 08

www.muenchen.de
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