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Prozess gegen zwei Feldbefreier endet mit Verurteilung
Polizei vervielfacht Teilnehmerzahl bei kleiner Auftakt-Demonstration
Etwa zwanzig Gentechnikgegnerinnen und -gegner begleiteten am Freitag morgen den Imker Michael Grolm und den Biologen Christoph Bautz zum Amtsgericht in Bad Freienwalde. Dort erwartete sie eine Verhandlung wegen ihrer Teilnahme ein der öffentlichen freiwilligen Feldbefreiung im Oderbruch im Juli 2007, bei der rund 5 Hektar Genmais zerstört worden waren. Die angemeldete Demonstration durch die Stadt war von 20 Polizeifahrzeugen und einhundert Beamten mehr als gut beschützt.

Der Prozess dauerte mit einer Unterbrechung bis in den späten Nachmittag und endete mit einer Verurteilung beider Feldbefreier zu je 20 Tagessätzen.
Beide Angeklagte hatten ihren Freispruch gefordert und dafür plädiert, dass die Richterin auf rechtfertigenden Notstand erkenne.

Der Berufsimker und Agraringenieur Michael Grolm legte seine Argumente mit Nachdruck dar: "Es geht um eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft: Koexistenz zwischen gentechnikfreier und mit Gentechnik arbeitender Landwirtschaft ist unmöglich! Die Natur hat keine Grenzen, die 150 bzw. 300 Meter Abstand zwischen den Feldern, die das geänderte Gesetz vorsehen sind eine Farce! Meine Bienen fliegen kilometerweit!"

Der Agraringenieur arbeitet seit vielen Jahren gegen die Agrogentechnik, unterstützte gentechnikfreie Regionen und organisierte Demonstrationen, bevor er zum Feldbefreier wurde. Grolm: "Als Imker bin ich nicht bereit, hilflos der Vernichtung meiner Existenz zuzusehen. Ich bin von der Notwendigkeit der Feldbefreiungen überzeugter denn je. Das Urteil des Augsburger Amtsgerichtes von Ende Mai erzwingt Notwehr geradezu:
Da bestätigt das Gericht, dass der mit Genmaispollen verunreinigte Honig nicht länger ein zugelassenes Lebensmittel sein kann - schlägt aber als einzige Lösung vor, dass die Imker weichen müssen. Wohin soll dieser Wahnsinn führen? Bienen sind unverzichtbar für die Landwirtschaft.
Umfangreicher Anbau des Honigvergifters Mon810 wäre ein Todesurteil für die Imkerei in Deutschland."

Auch der Biologe Christoph Bautz unterstrich die Notwendigkeit, gegen die Agrogentechnik zu handeln - auch mit Zivilem Ungehorsam: "Ein Genmais-Feld zu befreien ist vielleicht nicht legal, wohl aber legitim.
Ist gentechnisch verändertes Erbgut erst einmal ausgebracht, ist es kaum mehr rückholbar. Angesichts der massiven Risiken des Anbaus für die Gesundheit und die Umwelt von uns und zukünftigen Generationen ist dies völlig unverantwortlich. Alle anderen Mittel waren ausgeschöpft, deshalb haben wir gehandelt."

Die Richterin blieb bei der Entscheidung ähnlicher Verfahren in den letzten Jahren: Obwohl die Risiken der Gentechnik bekannt sind, sei eine Feldbefreiung Sachbeschädigung und als Mittel des Widerstandes nicht angemessen. Der Rechtsanwalt des Biologen kommentierte an dieser Stelle: "Der errechnete Sachschaden durch die Aktion meines Mandanten beträgt 50 Euro - ich kann mir tatsächlich kein milderes Mittel vorstellen, um ein Zeichen gegen die langfristigen Folgen der Gentechnik zu setzen.
Unangemessen ist vielmehr der Aufwand, der zur Sicherung der Felder oder heute zur Begleitung der Demonstration aufgewendet wird."


Für Rückfragen:
Michael Grolm: 0170 / 10 87 17 4
Christoph Bautz: 0163 / 59 57 59 3

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Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
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